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NAP-Monitoring: Teilnahmephase 2020 gestartet

Inwieweit kommen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankerten Sorgfaltspflicht nach? Diese zentrale Frage leitet das NAP-Monitoring. Der Aktionsplan setzt das Ziel, dass mindestens die Hälfte der Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Anforderungen bis 2020 erfüllen.

Am 2. März 2020 startete die zweite quantitative und zugleich letzte Teilnahmephase des Monitorings. Von den insgesamt gut 7.400 Unternehmen, die die Grundgesamtheit des NAP-Monitorings bilden, werden im Jahr 2020 rund 2.200 Unternehmen in einer Zufallsstichprobe gezogen und eingeladen, den Online-Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Bundesregierung fordert die angeschriebenen Unternehmen jedoch ausdrücklich zur aktiven Beteiligung auf. Schließlich bietet das die Chance, den NAP-Prozess in Deutschland aktiv mitzugestalten: Unternehmerisches Engagement zur Achtung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten kann umfassend dargestellt werden. Zudem können Herausforderungen, die Unternehmen in diesem Zusammenhang wahrnehmen, erläutert werden. Die ausgefüllten Fragebögen können bis zum 29. Mai 2020 zurückgesandt werden. Um repräsentative Ergebnisse zu ermöglichen, sind mindestens 365 Antworten erforderlich.

Von 2018 bis 2020 wurde der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.

Der Kontakt erfolgt durch einen Brief an die Geschäftsführungen sowie eine begleitende E-Mail. Die Namen der Unternehmen, die der durchführende Dienstleister Ernst & Young GmbH (EY) mit seinen Konsortialpartnern anschreibt, sind der Bundesregierung nicht bekannt und werden nicht veröffentlicht. Im Sommer 2020 werden die finalen Ergebnisse des Monitorings veröffentlicht, so dass die Bundesregierung anschließend in der Lage ist, über mögliche Folgemaßnahmen in dieser Legislaturperiode zu befinden.

Der aktuellen Erhebungsphase geht eine erste quantitative Befragung, die am 31. Oktober endete, voraus. Rund 460 Fragebögen konnten hier ausgewertet werden, so dass die Zwischenergebnisse – mit gewissen Bandbreiten – repräsentativ sind. EY hat die Daten im Einklang mit den methodischen Vorgaben der Bundesregierung ausgewertet. Zentrales Ergebnis ist, dass 17 bis 19 Prozent der Unternehmen darlegen konnten, die Anforderungen des NAP an die menschenrechtliche Sorgfalt angemessen umzusetzen ("Erfüller"). EY hat zudem neun bis zwölf Prozent der Unternehmen identifiziert, die die Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber insgesamt gute Praktiken zeigen ("Unternehmen auf gutem Weg"). Der zweite Zwischenbericht wird in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht. Er erläutert die Befunde detailliert.

Eine Beratung von Unternehmen zum NAP und seinem Monitoring bietet der Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung an. Das Unterstützungsangebot für Unternehmen ist kostenfrei, vertraulich und individuell: www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit.