Mit der förmlichen Billigung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder EU-Lieferkettengesetz) im Rat der Europäischen Union am 24. Mai 2024 ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess abgeschlossen. Der Rechtsakt ist hiermit angenommen.
Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, ein nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Zudem bietet es einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen, der Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schafft.
Das EU-Lieferkettengesetz lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an. Die Ermittlung und Bewältigung potenzieller und tatsächlicher negativer Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte und die Umwelt stehen dabei im Fokus.
Nächste Schritte
Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Mitgliedstaaten haben anschießend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie ins nationale Recht umzusetzen.