Aus Anlass der aktuellen LkSG-Novellierung stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort weisungsgemäß die Prüfung der Unternehmensberichte ein. Bußgelder werden nur noch bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen verhängt. In allen anderen bisher geregelten Sachverhalten wird von Bußgeldern abgesehen.
Unverändert sorgfältig geht das BAFA allen Hinweisen zu Verstößen gegen das Gesetz nach, denn die unternehmerischen Sorgfaltspflichten bleiben unverändert bestehen.