Der Bau von energiewirtschaftlicher Infrastruktur ist mit menschenrechtlichen Risiken verbunden - auch in Europa. Neben mangelndem Arbeitsschutz und Gesundheitsrisiken sind dies insbesondere Arbeitsausbeutung und Diskriminierung. In erhöhtem Maße betroffen sind mobile Arbeitnehmer*innen, etwa entsandte Beschäftigte.
Bei der Veranstaltung „Advancing Decent Work in Construction of Energy Sites in Europe“ am 18. November 2025 in Brüssel diskutierten Unternehmen, Gewerkschaften, Verwaltung und Zivilgesellschaft mögliche Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam vom Branchendialog Energiewirtschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und vom International RBC Agreement for the Renewable Energy Sector des niederländischen Außenministeriums veranstaltet.
Die Branchendialoge des BMAS unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Anlässlich der Veranstaltung veröffentlichte der Branchendialog Energiewirtschaft einen Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung beim Bau energiewirtschaftlicher Infrastruktur [PDF, 7MB]. Die Maßnahmen adressieren die vier Themenbereiche Risikomanagement in Unternehmen, Abhilfe für Betroffene, Ermächtigung von Arbeitenden, sowie Zusammenarbeit mit Partnern in Markt und Lieferkette.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Februar 2025 einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit beschlossen, der auch Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensverantwortung enthält.
Eine Podiumsdiskussion diente dem Austausch der unterschiedlichen Positionen von Regierungen, Gewerkschaften, Unternehmen und Wissenschaft.
Im Anschluss fanden drei Workshops statt: Im Workshop „Empowering migrant workers before departure“ tauschten sich die Teilnehmer*innen aus, wie mobile Beschäftigte bereits in ihren Herkunftsländern informiert und geschützt werden können, und wie Unternehmen dies im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten adressieren können.
Der Workshop „Shared responsibility and effective risk management in subcontracting“ behandelte die Herausforderung, Sorgfaltspflichten in teilweise mehrstufigen Subunternehmer-Ketten durchzusetzen.
Schließlich wurden im Workshop „Access to remedy for mobile, dispersed workers“ Möglichkeiten diskutiert, wie Unternehmen bei Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen Abhilfemaßnahmen für hochgradig mobile Beschäftigte umsetzen können.
Die Diskussionen bei der Veranstaltung verdeutlichten, dass Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit auf Baustellen der Energiewirtschaft in vielen europäischen Ländern ein relevantes Thema darstellt. Zudem wurde deutlich, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten effektiv nur in Kooperation mit anderen Stakeholdern und über Ländergrenzen hinweg umsetzen können.