Seit dem Inkrafttreten des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 1. Januar 2023 wurden erstmals menschenrechts- und umweltbezogene Pflichten auf Unternehmen und deren Lieferketten übertragen. Zum 1. Januar 2024 wurde der Schwellenwert, ab dem das LkSG unmittelbar für Unternehmen gilt, von 3.000 auf 1.000 Arbeitnehmer abgesenkt. Damit erhöht sich der unmittelbare Anwendungsbereich des LkSG signifikant.
Erhalten Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Vorgaben aus dem Gesetz und erfahren, wie Sie diese praxisnah in Ihrem Geschäftsbereich und entlang Ihrer Lieferkette umsetzen können.
- Veranstalter:
- IHK Berlin
- Referent*in(nen):
- Herr Rechtsanwalt Michael Öttinger, Produktkanzlei, Frau Katharina Schöne, Cargodian GmbH
- Voranmeldung:
- Um Vorabanmeldung wird gebeten
- Teilnahmegebühr:
- Kostenfrei
- Ort:
- Online