Wie kann man dabei helfen, wichtige Minerale wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold auf verantwortungsvolle Weise zu beschaffen und zu verhindern, dass sich bewaffnete Gruppen in Konfliktgebieten durch den Abbau dieser Minerale finanzieren?
Am 15. Juni 2016 haben sich das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die EU-Kommission bei den Trilogverhandlungen auf Eckpunkte beim Entwurf der EU-Verordnung zu sogenannten Konfliktmineralen, mit der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für bestimmte Minerale und Erze (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) aus Konflikt- und Hochrisikogebieten eingeführt werden, geeinigt.
Ein Durchbruch konnte insbesondere in der Kernfrage der Verbindlichkeit von Sorgfaltspflichten erzielt werden: Sie sollen nunmehr verbindlich nur für den Upstream-Bereich (Mine bis zur Hütte/Schmelze und damit Einbeziehung des Nadelöhrs der Rohstofflieferkette) sowie für die Einführer von Hüttenprodukten gelten. Nach Abschluss der Trilogverhandlungen und Annahme des Entwurfs der EU-Verordnung im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union, ist die Verordnung am 8. Juni 2017 in Kraft getreten. Um die effiziente Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, ist eine Übergangzeit vorgesehen. Geltungsbeginn hinsichtlich der Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ist demnach der 1. Januar 2021.