Wie kann man dabei helfen, wichtige Minerale wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold auf verantwortungsvolle Weise zu beschaffen und zu verhindern, dass sich bewaffnete Gruppen in Konflikt- und Hochrisikogebieten durch den Abbau dieser Minerale finanzieren?
Eine zentrale Maßnahme, um die verantwortungsvolle Beschaffung wichtiger Minerale wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zu gewährleisten und die Finanzierung bewaffneter Gruppen in Konfliktgebieten zu unterbinden, ist die EU-Konfliktmineralienverordnung (EU 2017/821).
Diese Verordnung, die am 8. Juni 2017 in Kraft trat und seit dem 1. Januar 2021 verbindlich angewendet wird, verpflichtet Unternehmen, die diese Minerale in die EU einführen, zu umfassenden Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette. Das bedeutet, sie müssen aktiv prüfen und sicherstellen, dass die von ihnen importierten Minerale (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold – oft als 3TG bezeichnet) nicht zur Finanzierung von Konflikten oder zur Unterstützung von Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) beitragen. Die EU benennt und aktualisiert dabei kontinuierlich die Liste dieser Konflikt- und Hochrisikogebiete, um eine zielgerichtete Anwendung der Verordnung zu ermöglichen.
Die Verordnung gilt verbindlich für alle EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold. Diese Sorgfaltspflichten greifen jedoch erst, wenn bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Diese Schwellenwerte sind in einer Delegierten Verordnung (EU 2019/429) der Kommission vom 11. Januar 2019 festgelegt. Diese Delegierte Verordnung ergänzt die Hauptverordnung, indem sie die konkreten Schwellenwerte definiert und somit den Anwendungsbereich präzisiert, um kleinere Importeure von den aufwendigsten Sorgfaltspflichten zu entlasten.
Darüber hinaus legt die Delegierte Verordnung die Methode und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Zinn, Tantal, Wolfram und Gold fest. Das bedeutet, sie definiert, welche Anforderungen branchenweite Initiativen oder andere externe Prüfsysteme erfüllen müssen, damit die EU-Kommission sie als wirksame Instrumente zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten anerkennen kann. Dies erleichtert Unternehmen die Einhaltung der Verordnung, indem sie auf bereits etablierte und anerkannte Standards zurückgreifen können.