Am 23.01.2019 fand in Berlin die zweite NAP-Fachveranstaltung zum Aufbau von betrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde gemeinsam mit mehr als 100 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft über Herausforderungen und Lösungsansätze beim Aufbau von innerbetrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen diskutiert.
Unternehmen können sowohl an ihren eigenen Standorten, als auch durch ihre weltweiten Geschäftsbeziehungen nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte bestimmter Personengruppen haben. Ein zentrales Element zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist die Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen. Sie helfen Unternehmen dabei, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und Abhilfe für Betroffene zu gewährleisten.
Zu Beginn der Veranstaltung fanden zwei Diskussionsrunden zwischen Expertinnen und Experten sowie Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften statt. Im Zentrum stand die Frage, was von Unternehmen erwartet wird und was sie tun können, um wirksame Beschwerdemechanismen aufzubauen. Konsens herrschte darüber, dass sich gutes Beschwerdemanagement lohne, da es Unternehmen helfe, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu minimieren und oft wichtige Lern- und Entwicklungsprozesse anstoße.
Schauen Sie sich hier den Videobericht der Veranstaltung vom 23. Januar 2019 in Berlin an.
2. Branchenübergreifende NAP-Fachveranstaltung
Am Nachmittag stand der praxisnahe Wissenstransfer und gemeinsame Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Im Rahmen von drei Workshops sprachen Referentinnen und Referenten aus Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Brancheninitiativen und Gewerkschaften über ihre Erfahrungen beim Aufbau von Beschwerdemechanismen. Dabei wurden Aspekte wie der Schutz von Beschwerdeführerinnen und -führern, die Einbeziehung lokaler Partner und Zielgruppen beim Aufbau von Beschwerdemechanismen oder Fragen nach der Wirksamkeit verschiedener Verfahren diskutiert.
Die Ergebnisse der Veranstaltung werden in die weitere Ausgestaltung der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) einfließen. Die Dialoge sollen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung bieten und sie bei der Umsetzung der NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen.
Im Vorfeld der Dialoge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen November 2018 und Mai 2019 vier NAP-Fachveranstaltungen durch. Die Veranstaltungen schaffen einen Rahmen, um bereits vor Beginn der Dialoge branchenübergreifende Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis aufzugreifen und auf dieser Grundlage Empfehlungen für die NAP-Branchendialoge abzuleiten.
2. NAP-Fachveranstaltung.
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Die Termine für die nächsten NAP-Fachveranstaltungen sind:
- 28. März 2019, Kartellrechtliche Fragen bei Branchenkooperationen
- 23. Mai 2019, Anpassung von Einkaufsverträgen und -prozessen
Bei Fragen zur Teilnahme an den Veranstaltungen oder zu den geplanten NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an branchendialoge@bmas.bund.de.