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Nachhaltigkeit und CSR

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CSR-Politik

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CSR in Deutschland

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CSR-Politik in Deutschland

CSR-Strategie der Bundesregierung

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CSR in der Praxis

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CSR-Management

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CSR-Berichterstattung

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Corporate Digital Responsibility

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CSR und COVID-19

Unterstützungsangebote

Übersicht: CSR-Preis

CSR-Netzwerktreffen 2021

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Programmpunkte und Mitschnitte

Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021

Redner*innen der Konferenz

Informationen zu den Praxis-Workshops

Teilnahmebedingungen

CSR-Preis 2020

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Die Preisträger*innen

Die Nominierten

Die Stakeholder

Gesamtauswertung

Ablauf und Termine

Über den Wettbewerb

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Methodik

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Analyse

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FAQ und Teilnahmebedingungen

Rückblick

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Netzwerktreffen 2018

CSR-Trends

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CSR-Self-Check

Übersicht:  Wirtschaft & Menschenrechte

NAP

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Über den NAP

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Ziele des NAP

Entwicklung des NAP

Die vier Handlungsfelder des NAP

Originalfassung des NAP

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Fragen und Antworten zum NAP

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NAP International

Engagement Bundesregierung

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Staatliche Schutzpflicht

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Unternehmerische Sorgfaltspflicht

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Erwartungen der Bundesregierung

Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht

Mehrwert für Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP

Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung

Lieferkettengesetz

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Hintergrund und Entwicklung

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Redaktionspaket für Multiplikator*innen

Europa

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EU-Verordnung Konfliktmineralien

EU-Holzhandelsverordnung

Internationales

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G7-Präsidentschaft 2015

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Umsetzungshilfen

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Multi-Stakeholder-Initiativen

Branchendialoge

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Über die Dialoge

Erarbeitungsprozess

Rolle der Bundesregierung

Praxisbeispiele

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adidas AG

Alnatura GmbH

BMW Group

Dibella GmbH

elobau GmbH

GEPA – The Fair Trade Company

Haas & Co. Magnettechnik

Mercedes-Benz Group AG

MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft

Porsche AG

Rapunzel

REWE Group

Studiosus

Tchibo

Thomas Becker – Atelier für Schmuck

Information, Beratung, Schulung und Vernetzung

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Information und Beratung

Netzwerkbildung und Schulungen

Leitfäden

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Branchenspezifische Leitfäden

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NAP

2. NAP-Fachveranstaltung zu betrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen

Am 23.01.2019 fand in Berlin die zweite NAP-Fachveranstaltung zum Aufbau von betrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde gemeinsam mit mehr als 100 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft über Herausforderungen und Lösungsansätze beim Aufbau von innerbetrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen diskutiert.

Unternehmen können sowohl an ihren eigenen Standorten, als auch durch ihre weltweiten Geschäftsbeziehungen nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte bestimmter Personengruppen haben. Ein zentrales Element zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist die Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen. Sie helfen Unternehmen dabei, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und Abhilfe für Betroffene zu gewährleisten.

Zu Beginn der Veranstaltung fanden zwei Diskussionsrunden zwischen Expertinnen und Experten sowie Stakeholdern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften statt. Im Zentrum stand die Frage, was von Unternehmen erwartet wird und was sie tun können, um wirksame Beschwerdemechanismen aufzubauen. Konsens herrschte darüber, dass sich gutes Beschwerdemanagement lohne, da es Unternehmen helfe, nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen zu minimieren und oft wichtige Lern- und Entwicklungsprozesse anstoße.

2. Branchenübergreifende NAP-Fachveranstaltung

Schauen Sie sich hier den Videobericht der Veranstaltung vom 23. Januar 2019 in Berlin an.

Am Nachmittag stand der praxisnahe Wissenstransfer und gemeinsame Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Im Rahmen von drei Workshops sprachen Referentinnen und Referenten aus Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Brancheninitiativen und Gewerkschaften über ihre Erfahrungen beim Aufbau von Beschwerdemechanismen. Dabei wurden Aspekte wie der Schutz von Beschwerdeführerinnen und -führern, die Einbeziehung lokaler Partner und Zielgruppen beim Aufbau von Beschwerdemechanismen oder Fragen nach der Wirksamkeit verschiedener Verfahren diskutiert.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden in die weitere Ausgestaltung der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) einfließen. Die Dialoge sollen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung bieten und sie bei der Umsetzung der NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen.

Im Vorfeld der Dialoge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwischen November 2018 und Mai 2019 vier NAP-Fachveranstaltungen durch. Die Veranstaltungen schaffen einen Rahmen, um bereits vor Beginn der Dialoge branchenübergreifende Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis aufzugreifen und auf dieser Grundlage Empfehlungen für die NAP-Branchendialoge abzuleiten.

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

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2. NAP-Fachveranstaltung

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2. NAP-Fachveranstaltung

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2. NAP-Fachveranstaltung

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2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

2. NAP-Fachveranstaltung

Die Termine für die nächsten NAP-Fachveranstaltungen sind:

  • 28. März 2019, Kartellrechtliche Fragen bei Branchenkooperationen
  • 23. Mai 2019, Anpassung von Einkaufsverträgen und -prozessen

Bei Fragen zur Teilnahme an den Veranstaltungen oder zu den geplanten NAP-Branchendialogen wenden Sie sich bitte an branchendialoge@bmas.bund.de.

Weitere Informationen

Programm: Aufbau von betrieblichen und branchenweiten Beschwerdemechanismen

Hintergrundpapier zur 2. Branchenübergreifenden NAP-Fachveranstaltung

NAP

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