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Bundesregierung ermutigt zur Teilnahme am NAP-Monitoring

Inwieweit kommen in Deutschland ansässige Unternehmen in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten ihrer im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nach? Diese zentrale Frage leitet das NAP-Monitoring - Ende Juli startet die erste große Erhebungsphase. Zunächst 1.800 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten werden in einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und in einem Anschreiben per E-Mail eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Sie können den NAP-Prozess in Deutschland damit aktiv mitgestalten.

Darum geht es: Die fünf Kernelemente der unternehmerischen Sorgfaltspflicht

Die Sorgfaltspflicht der Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte ist ausführlich im Nationalen Aktionsplan beschrieben. Sie setzt sich aus fünf Kernelementen zusammen:

  1. einer Grundsatzerklärung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten,
  2. Verfahren, die dazu dienen, tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln,
  3. Maßnahmen, die potenzielle negative Auswirkungen verhindern sollen sowie weitere Maßnahmen, die geeignet sind, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen,
  4. der Berichterstattung und
  5. Beschwerdemechanismen.

Das NAP-Monitoring: Wo stehen wir?

Im Juli/August 2019 und Anfang des Jahres 2020 werden jeweils 1.800 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten kontaktiert und befragt, wie sie ihrer im NAP verankerten Sorgfaltspflicht nachkommen. Diese Unternehmen sind eine repräsentative Stichprobe aus der Gesamtgruppe aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Diese Gesamtgruppe umfasst rund 7.100 Unternehmen.

Der Nationale Aktionsplan setzt die Zielvorgabe, dass im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert hat. Hierzu gehört auch, dass die Unternehmen, wenn sie bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umsetzen, darlegen können sollten, warum dies nicht geschehen ist ("Comply or Explain"-Mechanismus). Wird diese Zielvorgabe verfehlt, wird die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen, um den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen.

Bereits im November 2018 informierten die Bundesminister des Auswärtigen, der Finanzen, für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten über das bevorstehende NAP-Monitoring mit einem umfassenden Informationsbrief [PDF, 286KB]. Darin verdeutlichten sie, dass Aussagekraft und Erkenntnisse des Monitorings maßgeblich von einer regen Beteiligung der vorgesehenen Unternehmen abhängen.

Mit den Erhebungen hat das federführende Auswärtige Amt die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die im Mai 2018 die EU-weite Ausschreibung des Auftrags gewonnen hat. Ernst & Young führt ein Konsortium mit den Konsortialpartnern Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright an.

Unterstützungsangebote für Unternehmen

Die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäft und entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten birgt zweifelsohne Herausforderungen – doch sie zahlt sich aus. Mit diversen Unterstützungsangeboten begleitet die Bundesregierung Unternehmen bei der Umsetzung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, bestimmte Elemente des Umsetzungsprozesses im Zusammenschluss mit anderen Unternehmen auf Verbands- oder Branchenebene durchzuführen. Außerdem regt die Bundesregierung an, auf die Expertise von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften zurückzugreifen.

Von 2018 bis 2020 wurde der Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen im Rahmen eines Monitorings evaluiert. Das NAP-Monitoring ist die weltweit erste und bisher einzige Maßnahme dieser Art.