Die nachhaltige Gestaltung globaler Lieferketten ist von zentraler Bedeutung, um den weltweiten Menschenrechtsschutz zu erhöhen. Darauf hat der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Björn Böhning, anlässlich der ecolution 2019 in Berlin hingewiesen: Wenn wir wollen, dass die Globalisierung überall auf der Welt Akzeptanz findet und die Ursachen von Flucht und Nationalismus bekämpft werden, dann müssen wir den Welthandel gerechter gestalten.
Als weltweit drittgrößtes Im- und Exportland dürfe Deutschland sich nicht wegducken, so Böhning. Deswegen sei es zu begrüßen, dass immer mehr Unternehmen ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass globales Wirtschaften untrennbar mit globaler Verantwortung verbunden ist.
Unter dem Motto "Wertschöpfung neu denken" waren am 13. November rund 350 Vertreter*innen aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft auf Einladung von econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V. zusammengekommen, um auch über Themen wie ein mögliches Lieferkettengesetz zu diskutieren.
Dabei unterstrich Böhning: Erst, wenn die Ergebnisse des Monitorings zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vorliegen, werden wir entscheiden, ob wir ein nationales Sorgfaltspflichtengesetz brauchen.
Grundsätzlich sollte eine Regelung zwei Ziele im Blick haben: zum einen die Rechte der Betroffenen zu stärken, zum andern Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen. In jedem Fall dürfe von Unternehmen nur verlangt werden, was wirklich machbar und zumutbar ist.
Böhning sprach sich für möglichst EU-weit einheitliche Prozessstandards aus, jedoch sei die Realität eine andere. Momentan haben wir in Europa einen Flickenteppich aus verschiedenen Regeln, was Unternehmen zunehmend belastet. Diese unterschiedlichen Fäden müssen wir zusammenbinden.
Das Bundesarbeitsministerium werde die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 nutzen und das Thema ganz nach oben auf die Agenda setzen.