Lieferkettengesetz

Praxis-Filmreihe zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Unternehmen haben gegenüber den Menschen in ihren Lieferketten eine besondere Verantwortung. Doch wie können sie dieser gerecht werden? Eine neue Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales greift die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht auf. Die Kurzfilme porträtieren Unternehmen, die bei der Achtung von Menschenrechten in Lieferketten vorangehen und Nachhaltigkeit in ihre betriebliche Praxis integriert haben. Sie zeigen, wie eine erfolgreiche Umsetzung der fünf Kernelemente gelingen kann.

Die Filme im Überblick:

Verantwortung anerkennen (mit der Otto Group und der Telefónica Deutschland Holding)

Die unternehmerische Sorgfaltspflicht sieht vor, dass Unternehmen ihre Menschenrechts­strategie in einer Grundsatzerklärung festhalten und kommunizieren. Die Otto Group und die Telefónica Deutschland Holding zeigen, wie sie bei der Erstellung vorgegangen sind.

 

Risiken ermitteln (mit Dibella b.v. und der BMW Group)

Das Textilunternehmen Dibella und die BMW Group erklären, wie die eingehende Befassung mit Menschenrechtsrisiken in Lieferketten in kleinen und großen Betrieben erfolgreich gelingen kann.

 

Maßnahmen zur Risikominimierung (mit GEPA – The Fair Trade Company und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG)

Unternehmen haben eine besondere Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten. Die GEPA - The Fair Trade Company und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG erläutern, welche Maßnahmen sie umsetzen, um ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gerecht zu werden.

 

Informieren und berichten (mit der Haas & Co. Magnettechnik und der Daimler AG)

Mit einer transparenten Berichterstattung erklären Unternehmen öffentlich, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte haben und, wie sie potentiellen Risiken begegnen. Die Daimler AG und Haas & Co. Magnettechnik GmbH zeigen, wie sie über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten berichten.

 

Beschwerden ermöglichen (mit der Robert Bosch GmbH und der VAUDE Sport GmbH & Co. KG)

Auch im direkten betrieblichen Umfeld müssen Betroffene die Möglichkeit bekommen, ihre Rechte in einem offen zugänglichen, fairen und vertraulichen Beschwerde­verfahren einzufordern. Die Robert Bosch GmbH und die VAUDE Sport GmbH & Co. KG zeigen, wie dies in der betrieblichen Praxis gelingen kann.

 

Zum Hintergrund

Deutsche Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten – in Deutschland, aber auch weltweit. Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) unterstützt die Bundesregierung Unternehmen seit 2016 dabei, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und die Menschenrechtslage entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern.

Konkret legt der NAP fünf Kernelemente fest. Auch das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) orientiert sich an diesen Kernelementen. Die Umsetzung kann Unternehmen jedoch vor Herausforderungen stellen. Daher stellt die Bundesregierung eine Vielzahl an Umsetzungshilfen zusammen. Dieses Angebot wurde nun um ein audiovisuelles Instrument erweitert: In fünf kurzen Filmen wird exemplarisch die Umsetzung der Kernelemente beleuchtet.

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt große Unternehmen in Deutschland ab 2023 in die Pflicht, auf die Einhaltung von Menschenrechten in ihren globalen Lieferketten zu achten.

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