CSR-Grundlagen Übersicht: CSR-Grundlagen Nachhaltigkeit und CSR Internationale Rahmenwerke Historie Globale Herausforderungen CSR-Politik Übersicht: CSR-Politik CSR in Deutschland Übersicht: CSR in Deutschland CSR-Politik in Deutschland CSR-Strategie der Bundesregierung Nationales CSR-Forum Aktivitäten der Bundesregierung CSR in der EU Übersicht: CSR in der EU EU Green Deal Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) CSR in der Welt CSR in der Praxis Übersicht: CSR in der Praxis CSR-Management Übersicht: CSR-Management CSR als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger Unternehmensbereiche Übersicht: Unternehmensbereiche Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation Branchen Übersicht: Branchen Branchen-Initiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoff-Industrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus CSR-Berichterstattung Übersicht: CSR-Berichterstattung Einstieg Standards Zertifikate und Siegel Kriterien guter Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz Corporate Digital Responsibility Übersicht: Corporate Digital Responsibility CDR-Impuls aus der Wissenschaft Datenschutz CSR und COVID-19 Unterstützungsangebote
CSR-Preis 2025 Rückblick Übersicht: Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021 Programmpunkte und Mitschnitte Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021 Redner*innen der Konferenz Informationen zu den Praxis-Workshops Teilnahmebedingungen CSR-Preis 2020 Übersicht: CSR-Preis 2020 Die Preisträger*innen Die Nominierten Die Stakeholder Gesamtauswertung Ablauf und Termine Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013 CSR-Self-Check
NAP Übersicht: NAP Über den NAP Übersicht: Über den NAP Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International Engagement Bundesregierung Übersicht: Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern Unternehmerische Sorgfaltspflicht Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung Lieferkettengesetz Übersicht: Lieferkettengesetz Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz Redaktionspaket für Multiplikator*innen Lieferkettengesetz: These trifft Praxis Europa Übersicht: Europa Fußball-EM 2024: Heimspiel für Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz EU-Verordnung Konfliktmineralien EU-Zwangsarbeitsverordnung EU-Holzhandelsverordnung Internationales Übersicht: Internationales G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 Alliance 8.7 G7-Präsidentschaft 2022 Umsetzungshilfen Übersicht: Umsetzungshilfen Multi-Stakeholder-Initiativen Branchendialoge Übersicht: Branchendialoge Automobilindustrie Energiewirtschaft Über die Dialoge Erarbeitungsprozess Rolle der Bundesregierung Praxisbeispiele Übersicht: Praxisbeispiele adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta AG GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Leitfäden Übersicht: Leitfäden Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden
CSR Allgemein CSR-Grundlagen CSR-Politik CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Praxis CSR-Management Unternehmensbereiche Branchen CSR-Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Corporate Digital Responsibility CSR-Preis Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Wirtschaft & Menschenrechte NAP Über den NAP Engagement Bundesregierung Unternehmerische Sorgfaltspflicht Lieferkettengesetz Europa Internationales Umsetzungshilfen Branchendialoge Praxisbeispiele Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Leitfäden
Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz: Bis wann müssen welche Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Informationen zu den zeitlich gestuften Umsetzungspflichten

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), oder kurz Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Damit werden zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zu Beschwerde­verfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, 2024 sinkt die Beschäftigten­grenze auf 1.000.

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter den Anwendungsbereich fallen, müssen nicht taggleich alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllen. Einige Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Kontrollbehörde wird den Ermessens- und Handlungsspielraum der Unternehmen mit Bezug auf die individuelle Unternehmenssituation berücksichtigen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nimmt große Unternehmen in Deutschland ab 2023 in die Pflicht, auf die Einhaltung von Menschenrechten in ihren globalen Lieferketten zu achten.

Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die zeitlich gestuften Umsetzungspflichten:

Seit dem 1. Januar 2023

  • muss die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements - beispielsweise durch einen Menschenrechtsbeauftragten – im Unternehmen geregelt sein.
  • müssen Unternehmen über einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus verfügen, über welchen das Unternehmen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hingewiesen werden kann.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen unter das Gesetz fällt, muss es mit der Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten beginnen. Allen Sorgfaltspflichten, die jährlich zu erfüllen sind, ist von nun an jedes Geschäftsjahr nachzukommen. Im Einzelnen müssen daher in jedem Geschäftsjahr

  • eine Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern durchgeführt werden,
  • deren Ergebnisse an die intern maßgeblichen Entscheidungsträger kommuniziert werden,
  • nach Feststellung von (prioritären) Risiken im Rahmen der Risikoanalyse unverzüglich Präventionsmaßnahmen ergriffen werden (in Form einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie und weiterer Maßnahmen),
  • bei erfolgten oder drohenden Menschenrechts- oder umweltbezogenen Verletzungen unverzüglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden,
  • die Maßnahmen und das Beschwerdeverfahren auf Wirksamkeit geprüft und im Bedarfsfall angepasst werden,
  • die Geschäftsleitung regelmäßig über die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten informiert werden,
  • die Erfüllung der Sorgfaltspflichten fortlaufend dokumentieren werden.

Nach Abschluss eines Geschäftsjahres muss ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellt und spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres beim BAFA eingereicht und auf die Firmenwebsite gestellt werden (vgl. im Einzelnen dazu im FAQ zum Lieferkettengesetz - Frage VI 2 - Unterpunkt c).

Weitere Informationen