Das europäische Lieferkettengesetz wird konkreter: Mit der vorläufigen Einigung im Trilog über die Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) setzt die EU einen Meilenstein für einen ambitionierten Schutz von Menschenrechten und Umweltbestimmungen in globalen Lieferketten. Für Unternehmen schafft die Richtlinie europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen.
Die Vertreter des Rats der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments haben sich am 14. Dezember 2023 vorläufig auf ein europäisches Lieferkettengesetz geeinigt. Die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sieht vor, dass Unternehmen EU-weit negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Liefer-und Wertschöpfungsketten identifizieren und vermeiden. Die Richtlinie betrifft sowohl europäische Unternehmen als auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union (EU) tätig sind. Der gefundene Kompromiss muss noch durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union förmlich angenommen werden.
Für welche Unternehmen gilt die CSDDD?
Die CSDDD adressiert Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden und einem jährlichen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro und außerdem Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro, sofern sie mindestens 20 Millionen Euro ihres Umsatzes in einem Risikosektor erzielt haben.
Zu den Risikosektoren zählen zum Beispiel Textil, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Lebensmittel, Chemie und die Förderung mineralischer Ressourcen (z.B. Rohöl, Erdgas, Kohle, Metalle und Erze).
Auch Unternehmen aus Drittstaaten, die einen bestimmten Nettojahresumsatz in der EU erzielen, fallen unter diese Regelung.
Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Unternehmen, die unter die CSDDD fallen, müssen zunächst Risiken und nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich und mit Blick auf ihre Geschäftspartner ermitteln. Dabei bezieht sich die CSDDD auf alle vorgelagerten Aktivitäten, die anfallen, um ein Produkt herstellen zu können, etwa den Rohstoffabbau, aber auch auf nachgelagerte Aspekte wie Vertrieb, Transport, Lagerung oder Entsorgung. Im Anschluss müssen die Unternehmen Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten berichten.
Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind zusätzlich aufgefordert, einen Klimaplan zu erstellen, der dokumentiert, dass die Unternehmensstrategie im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet wird.
Bei Verstößen gegen die Richtlinie können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden. Zudem können Unternehmen laut CSDDD zivilrechtlich haften. Betroffene können also Schadenersatz verlangen, wenn die Sorgfaltspflichten verletzt werden.
Wann tritt das europäische Lieferkettengesetz in Kraft?
Nachdem sich EU-Rat und EU-Parlament am 14. Dezember 2023 auf die CSDDD verständigt hatten, muss die Richtlinie von beiden Organen zunächst noch formal verabschiedet werden. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in geltendes nationales Recht umzusetzen.
Was bedeutet die CSDDD für das deutsche Lieferkettengesetz?
Wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) basiert auch die CSDDD auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Mit dem Inkrafttreten des LkSG im Jahr 2023 hat die Bundesregierung europaweit ein wichtiges Zeichen für einen starken Schutz von Menschenrechten gesetzt – und das ambitionierte EU-Gesetz maßgeblich vorbereitet und mitgestaltet.
Mit dem europäischen Gesetz werden nun europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen ("Level Playing Field") für nachhaltiges Wirtschaften geschaffen, von denen deutsche Unternehmen profitieren können. Denn je intensiver sie bereits die Sorgfaltsprozesse des LkSG etabliert haben, desto leichter werden sie die Anforderungen der CSDDD erfüllen.