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Europa

EU Green Deal

Den nachhaltigen Wandel beschleunigen: Aktuelle Entwicklungen um den Green Deal der EU-Kommission

Der Klimawandel, die Umweltverschmutzung und das Artensterben stellen Europa und die Welt vor große Herausforderungen. Die EU hat sich verpflichtet, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellte die EU-Kommission im Dezember 2019 unter der Leitung von Ursula von der Leyen den sogenannten Green Deal vor: eine Wachstumsstrategie mit 50 konkreten Maßnahmen, die einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel bewirken sollen. Diese wurden durch Entscheidungen des Europaparlaments im Juni und Juli 2022 sowie durch die Veröffentlichung der Verhandlungspositionen des Ministerrats im Sommer 2022 weiter geschärft.

Im Folgenden werden die wichtigsten Initiativen, die bislang ergriffen wurden, dargestellt und es wird aufgezeigt, welche konkreten Auswirkungen sich für Unternehmen daraus ergeben:

Verschärftes Klimaziel auf EU-Ebene bis 2030

  • Inhalt: Im April 2021 verkündete die Kommission eine Einigung über das neue europäische Klimagesetz. Demnach sollen die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um "mindestens 55 Prozent" im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Außerdem fixiert das Gesetz das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050.
  • Auswirkungen für Unternehmen: Das neue Klimagesetz schafft Sicherheit und langfristige Planbarkeit für in der EU aktive Investor*innen und Unternehmen. Es stellt zudem sicher, dass der Übergang zur Klimaneutralität unumkehrbar ist.
  • Weitere Informationen: Das neue EU-Klimagesetz.

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

  • Inhalt: Im März 2020 veröffentlichte die EU-Kommission einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, aus dem zahlreiche Gesetzesänderungen für einen geringeren Ressourcenverbrauch und mehr Wiederverwertung hervorgehen werden. Ziel ist, dass zirkuläre Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zur Norm werden und die Verbrauchsmuster so zu verändern, dass weniger Ressourcen verbraucht werden. Dafür enthält der Aktionsplan mehrere Legislativvorschläge, um Produkte haltbarer und besser reparierbar zu machen sowie gefährliche Chemikalien zu vermeiden.
  • Auswirkungen für Unternehmen: Der Aktionsplan konzentriert sich auf die Sektoren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und in denen das Potenzial für Kreislaufwirtschaft hoch ist, wie zum Beispiel Elektronik und IKT; Batterien und Fahrzeuge; Verpackung; Kunststoffe; Textilien; Bau und Gebäude; Lebensmittel sowie Wasser und Nährstoffe. Im März 2022 stellte die EU-Kommission die im Aktionsplan angekündigte Textilstrategie vor, die zahlreiche Maßnahmen für einen zirkulären und nachhaltigen Textilsektor bis 2030 vorsieht. Dazu zählen Ökodesign-Vorgaben für langlebige, reparierbare und recycelbare Textilien und die Einführung eines digitalen Produktpasses. 
  • Weitere Informationen: Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft und zur Textilstrategie.

Recht auf Reperatur

  • Inhalt: Im April 2022 wurde ein neuer Gesetzesvorschlag veröffentlicht, welcher Waren mithilfe eines „Rechts auf Reparatur“ haltbarer und reparierbar machen will. Der Gesetzesvorschlag fordert eine bessere Kennzeichnungspflicht in Verbraucherinformationen – beispielsweise zur Reparierbarkeit – sowie eine Erweiterung der Garantierechte. Ein wirksames Recht auf Reparatur soll den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen, darunter Produktdesign, ethische Produktionsbedingungen und Normung.
  • Auswirkungen für Unternehmen: Durch das „Recht auf Reparatur“ müssen Unternehmen ihre Produkte so gestalten, dass sie länger halten und reparierbar sind. Einzelne Teile müssen ausbaubar und ersetzbar sein. Software-Updates müssen so künftig beispielsweise reversibel sein und dürfen nicht zur Minderung der Leistung von Smartphone führen. Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass Unternehmen sowohl Reparaturbetrieben als auch Verbraucher*innen kostenlos Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen bieten.
  • Weitere Informationen: Recht auf Reperatur

Just Transition Fund

  • Inhalt: Der sogenannte Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund, JTF) soll europäische Regionen, die besonders stark von fossilen Brennstoffen und CO₂-intensiven Industrien abhängig sind, finanziell dabei unterstützen, aus der Förderung und Nutzung von Kohle, Braunkohle, Torf und Ölschiefer schrittweise auszusteigen oder ihre kohlenstoffintensiven Industriezweige zu transformieren. Dafür stehen Finanzmittel in Höhe von 19,2 Milliarden Euro zu aktuellen Preisen zur Verfügung (vgl. 17,5 Milliarden Euro zu Preisen von 2018). Der JTF stellt eine von drei Finanzierungssäulen für einen gerechten Übergang dar.
  • Auswirkungen auf Unternehmen: Durch gezielte Förderung können Unternehmen in diesen Regionen unterstützt werden, innovative und klimafreundliche Technologien und Geschäftsmodelle zu etablieren, Arbeitsplätze zu schaffen und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu behalten.
  • Weitere Informationen: Aktionsplan zum Just Transition Fund

Strategien zum Naturschutz und zum Wald

  • Inhalt: Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit zahlreiche Strategien und Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in den Mitgliedsstaaten verabschiedet. Dabei sind die Biodiversitäts- und Waldstrategie sowie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ von besonderer Relevanz. Übergeordnetes Ziel der neuen Biodiversitätsstrategie für 2030 "Mehr Raum für die Natur in unserem Leben" ist es sicherzustellen, dass "sich die biologische Vielfalt in Europa zum Wohle der Menschen, des Planeten, des Klimas und unserer Wirtschaft im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Zielvorgaben des Übereinkommens von Paris bis 2030 auf dem Weg der Erholung befindet". Um dieses Ziel zu erreichen, legt die Strategie ambitionierte Ziele und zahlreiche Maßnahmen zu deren Umsetzung vor.

    Die neue EU-Waldstrategie für 2030 soll auf der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 aufbauen. Sie hebt die vielfältigen Funktionen der Wälder heraus, unterstreicht aber prioritär das Ziel, die gemeinsamen Klimaschutz- und Biodiversitätsziele zu erreichen. Die Kommission will die Strategie bis 2025 überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung sollen einerseits Fortschritte aufgezeigt und bewertet werden. Andererseits sollen Maßnahmen angepasst und/oder ausgebaut werden. Darüber hinaus plant die Kommission, jährlich über den aktuellen Umsetzungsstand zu berichten und den Rat verstärkt in alle weiteren Maßnahmen einzubeziehen.

    Die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" zielt darauf ab, das europäische Lebensmittelsystem in verschiedenen Dimensionen nachhaltiger zu gestalten und seine Auswirkungen auf Drittländer zu verringern. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln sowie Antibiotika in der Landwirtschaft soll verringert werden. Darüber hinaus wurde auch die Verordnung über Landnutzung und Forstwirtschaft überarbeitet: Die Kommission strebt dabei einen größeren Beitrag des Landnutzungs-Sektors an.
  • Auswirkungen für Unternehmen: Auf die Unternehmen kommen umfangreiche Umstellungen und Einschränkungen der Bewirtschaftung zu. Die Holzbranche muss mit einer Verknappung des heimischen Holzangebotes aufgrund von Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung rechnen, einhergehend mit der Verteuerung von Rohholz und Holzprodukten. Holzimporte werden sich voraussichtlich steigern. Künftige forstliche Förderangebote werden zunehmend an Umweltleistungen und an die Einhaltung von zusätzlichen Anforderungen bei der Waldbewirtschaftung geknüpft sein.

Weitere Informationen

Überarbeitung der CSR-Berichtspflicht von Unternehmen

  • Inhalt: Die Europäische Kommission hat Ende April 2021 einen umfassenden Richtlinienvorschlag ("Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD") veröffentlicht, um die durch die Non Financial Reporting Directive "NFRD" (Richtlinie 2014/95/EU – NFRD) in der EU eingeführte nichtfinanzielle Berichtspflicht von Unternehmen auszuweiten. Im Juni 2022 haben Rat, Parlament und Kommission im Trilog einen politischen Kompromiss zur CSRD gefunden. Dieser sieht einen gestaffelten Anwendungsbeginn vor:
  1. Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen.
  2. Geschäftsjahr 2025: alle großen Unternehmen
  3. Geschäftsjahr 2026: kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  4. Geschäftsjahr 2028: gewisse Nicht-EU-Unternehmen mit EU-Niederlassung oder EU-Tochterunternehmen.
  • Auswirkungen für Unternehmen: Nach dem im Trilog erzielten politischen Kompromiss weitet sich der Kreis der betroffenen Unternehmen aus. Demnach werden künftig statt der gegenwärtig europaweit 11.600 circa 49.000 Unternehmen dazu verpflichtet, zu Nachhaltigkeitsaspekten in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts zu berichten. Die Maßnahme soll dazu beitragen, Geldflüsse in Richtung nachhaltiger Aktivitäten zu lenken.
  • Weitere Informationen: Vorläufige politische Einigung zwischen Rat und Europäischen Parlament.

Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Finanzwesens

  • Inhalt: Angesichts einer Vielzahl von Kriterien für nachhaltige Geldanlagen soll die Taxonomie ein einheitliches Klassifizierungssystem darstellen, um wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig einzustufen. Auf diese Weise sollen Transparenz für Investoren hergestellt und Greenwashing – also die Einordnung von nicht nachhaltigen Investitionen und Technologien als „grün“ – entgegengewirkt werden.

    Gemäß Taxonomie sind wirtschaftliche Aktivitäten dann nachhaltig, wenn sie mindestens eines der nachfolgenden Klima- oder Umweltziele nachweisbar unterstützen, ohne dabei eines der anderen Ziele zu gefährden ("Do No Significant Harm"-Regel):

1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Darüber hinaus müssen bestimmte soziale Mindestanforderungen erfüllt sein (Befolgung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, sowie der acht ILO-Kernarbeitsnormen). Den einzelnen Umweltzielen sind Überprüfungskriterien zugeordnet, mithilfe derer Investor*innen bewerten können, inwieweit Unternehmen im Einklang mit den Zielen der Taxonomie agieren. Insgesamt können Unternehmen bis zu 100 Punkte erlangen, wobei eine hohe Wertung Auskunft über ein hohes Maß an Nachhaltigkeit gibt.

In der Taxonomie-Verordnung wird die EU-Kommission aufgefordert, die Ausweitung der Taxonomie auf weitere Ziele, einschließlich sozialer Ziele, zu prüfen. Hierzu wurde die von der EU-Kommission einberufene Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten. Am 28. Februar 2022 hat die Plattform einen Vorschlag zur Erweiterung der Taxonomie um soziale Ziele („soziale Taxonomie“) veröffentlicht. Dieser wird in die Überlegungen der EU-Kommission zur und Weiterentwicklung der Taxonomie einfließen.

  • Auswirkungen für Unternehmen: Um das EU-Klimaziel für 2030 zu erreichen, sind laut Kommission jedes Jahr Investitionen in Höhe von 350 Milliarden Euro erforderlich. Die verstärkte Mobilisierung von privatem Kapital soll dazu beitragen, die Finanzierung der europäischen Klimaziele zu erreichen. Hierfür soll die Taxonomie eine entscheidende Rolle spielen, indem sie für Unternehmen mit besonders nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten den Zugang zu Kapital erleichtert. Die Kriterien der EU-Taxonomie ergänzen insbesondere die EU-Offenlegungs-Verordnung. Diese führt Standards für die Information von Anlegern in Hinblick auf nachhaltige Finanzprodukte ein.

    Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) hat seine Berichtsanforderungen angepasst, sodass Unternehmen künftig gemäß EU-Taxonomie berichten können. Während die Umweltziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel) bereits 2021 in Kraft getreten sind, erlangen die anderen vier Umweltziele Ende 2022 Gültigkeit. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie aktuell nur über die ersten beiden Umweltziele berichten müssen, nicht jedoch über die verbleibenden vier.

  • Weitere Informationen:

(Alle Veröffentlichungen sind derzeit nur in englischer Sprache verfügbar.)

Aktualisierung der EU-Industriestrategie

  • Inhalt: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Europäische Kommission im Mai 2021 ihre Industriestrategie aktualisiert. Um bei Schlüsseltechnologien und -rohstoffen die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren und die Kapazitäten wichtiger europäischer Industrien zu stärken, wird die EU zukünftig neue Industrieallianzen gründen, zum Beispiel um Mikroprozessoren und Halbleitertechnologien zu entwickeln. Zudem arbeitet die Kommission an Allianzen zur Produktion von industriellen Daten- und Cloud-Technologien sowie von grünem Wasserstoff. Die aktualisierte Strategie regt darüber hinaus an, handelspolitische Schutzinstrumente zu nutzen und eine CO2-Grenzabgabe für Importe einzuführen. Dadurch sollen im Produktionsland anfallende und im Vergleich zur EU geringere CO2-Kosten ausgeglichen werden, um Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie zu vermeiden.
  • Auswirkungen für Unternehmen: Die aktualisierte Industriestrategie der Kommission gibt Unternehmen in Schlüsselindustrien Planungssicherheit, ihre Klimaziele konsequent zu verfolgen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Strategie versucht zudem die Produktion von für die Wirtschaft zentralen Technologien in Europa zu etablieren, um die Widerstandsfähigkeit in zukünftigen Krisen zu erhöhen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sollen von den neuen Maßnahmen profitieren.
  • Weitere Informationen: Aktualisierte Industriestrategie 2020 (in englischer Sprache).

Als zentrales Maßnahmenbündel zur Konkretisierung des Green Deal hat die Europäische Kommission am 14. Juli 2021 das "Fit for 55"-Maßnahmenpaket präsentiert. Ziel ist, die Politik in den Bereichen Klima, Energie, Landnutzung, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Mit dem Plan soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt bis 2050 werden.

Konkret gehören zum Paket die folgenden Initiativen:

Die zu den Aktionsplänen und Regulierungen anhängigen Verfahren werden in den kommenden Monaten innerhalb des EU-Gesetzgebungsverfahrens von den Institutionen parallel diskutiert, verhandelt und schlussendlich verabschiedet.

Weitere Vorschläge, Änderungen sowie Gesetzesverabschiedungen werden für Ende 2022 erwartet, nachdem Kommission, Rat und Parlament zum Trilog zusammenkommen. Dabei werden voraussichtlich Vorhaben, wie die Festlegung der Flottengrenzwerte von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen oder das Recht auf Reparatur auf den Weg gebracht.

Für das Jahr 2022 sind darüber hinaus weitere Initiativen geplant, wie EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im September 2021 in ihrer Rede zur Lage der Union bekannt gab. Dazu gehören Gesetzesvorschläge, die den Weg weisen hin zu einer integrierten Wasserwirtschaft, zur Zertifizierung von Technologien sowie Maßnahmen zur CO2-Entfernung aus der Erdatmosphäre. Darüber hinaus soll ein Rahmen für die in der EU harmonisierte Messung von Verkehrs- und Logistikemissionen geschaffen und die Freisetzung von großer Mengen Mikroplastik in die Umwelt verhindert werden.

Stand Juli 2022. Der Artikel wird fortlaufend um aktuelle, relevante Veröffentlichungen aktualisiert.

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