Gesetze
Überblick über Gesetzesinitiativen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Mit dem Lieferkettengesetz werden erstmals für Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten verbindlich geregelt.
EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
In einer globalisierten Wirtschaft braucht es eine europäische Strategie, um Menschenrechte und Umwelt in Liefer- und Wertschöpfungsketten wirksam zu schützen. Dies ist das Ziel der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, die am 25. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD)
Die Verhandler*innen der EU-Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments haben am 21. Juni 2022 im Trilog einen politischen Kompromiss zur CSRD gefunden. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen werden sich tiefgreifend ändern.
EU-Zwangsarbeitsverordnung
Auch im 21. Jahrhundert ist moderne Sklaverei und Zwangsarbeit in der globalen Beschäftigung nach wie vor weit verbreitet. Am 13. Dezember 2024 ist die sogenannte EU-Zwangsarbeitsverordnung in Kraft getreten, die in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt verbietet.
Weitere EU-Gesetzgebung
Einen Überblick über weitere Gesetzesinitiativen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten auf europäischer Ebene finden Sie hier.