Das Handlungsfeld II Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung fokussiert auf die gesetzlichen Ansprüche von Arbeitnehmer*innen und deren gerichtliche sowie außergerichtliche Geltendmachung.
Dem Handlungsfeld werden insbesondere Maßnahmen zugeordnet, die der gezielten Information von Arbeitnehmer*innen über arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie Hinweise auf Hilfs- und Unterstützungsstrukturen und damit der verbesserten Rechtsdurchsetzung dienen. Diese Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine verbesserte Kenntnis und Durchsetzung der bestehenden Rechtsansprüche durch von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit betroffene Arbeitnehmer*innen.
Die Bundesregierung setzt sich entschlossen dafür ein, Arbeitnehmer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerrechte zu unterstützen.
Entsprechende Hilfsangebote finden Sie hier:
- Eine Übersicht aller Beratungs- und Unterstützungsangebote innerhalb Deutschlands im Kontext von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel.
- Bei Fragen arbeits- und sozialrechtlicher Natur schauen Sie gerne bei Faire Mobilität (für EU-Bürger) oder bei Faire Integration (für Drittstaatsangehörige) vorbei.
- KOK gegen Menschenhandel bietet Ihnen eine Übersicht von Fachberatungsstellen in Ihrem Umkreis, an die sich vertrauensvoll wenden können.