Das Handlungsfeld III Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle fokussiert auf gesetzliche Anforderungen an die Unternehmen und auf Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmer*innen sowie Kontrollen zur Durchsetzung dieser.
Hier werden insbesondere Maßnahmen zur Vernetzung, Schulung und Sensibilisierung der Kontroll- und Ermittlungsbehörden in Hinsicht auf das Erkennen und Reagieren auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit aufgeführt. Im Fokus der Maßnahmen stehen mit den Arbeitsschutzbehörden sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die seit 2019 im Rahmen eines erweiterten Mandats auf das Vorliegen von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen prüft, die maßgeblichen Akteure bei der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Weitere Maßnahmen des Handlungsfeldes dienen der verbesserten Vernetzung der am Arbeitsmarkt tätigen Kontrollakteure mit dem Ziel, die Effizienz der Kontrollen auf Arbeitsausbeutung zu steigern.