Das Handlungsfeld I Arbeitskräftegewinnung umfasst Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Förderung einer fairen Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung von thematisch einschlägigen Informationsangeboten und der Rechtsaufklärung bereits im Herkunftsland, sodass potenzielle Arbeitskräfte frühzeitig Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten erwerben und für Risiken der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sensibilisiert werden.
Einen zweiten Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Stärkung der Prüf- und Kontrollmechanismen im Zuge des Anwerbeverfahrens, insbesondere durch die Förderung der Vernetzung und Sensibilisierung der am Anwerbeverfahren beteiligten Stellen und Akteure.