Die Maßnahmen im Handlungsfeld IV Unternehmensverantwortung sind auf die unternehmerische Verantwortung, die Schutzpflichten sowie die Information und Sensibilisierung von Unternehmen für das Vorliegen und die Indikatoren von Arbeitsausbeutung gerichtet.
Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung. Denn nur im Zusammenspiel mit Unternehmen, die hierbei Verantwortung übernehmen, kann Arbeitsausbeutung wirksam verhindert und eine faire Arbeitswelt für alle geschaffen werden.
Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit ist auch im Interesse der Unternehmen, da diese Missstände zu einer Benachteiligung seriös agierender Unternehmen und mithin zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit tragen somit zur Stärkung seriös agierender Unternehmen und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bei. Auch deswegen ist es von hoher Bedeutung, dass Unternehmen Maßnahmen in Angriff nehmen, die darauf abzielen, Missstände frühzeitig zu identifizieren und effektiv zu bekämpfen.
Die verschiedenen Maßnahmen im vierten Handlungsfeld richten ihren Fokus insbesondere auf eine verstärkte Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Zum Beispiel sieht der NAP A/Z vor, dass zukünftige Branchendialoge einen Fokus auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit legen.
Arbeitsausbeutung zu bekämpfen ist kein Risiko, sondern eine Investition in Qualität, Stabilität und Glaubwürdigkeit, denn faire Arbeitsbedingungen stärken das Vertrauen von Kund*innen und Mitarbeiter*innen - und machen Unternehmen zukunftsfest.
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Hier finden Sie Informationen über die Unterstützungsmaßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit.