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Innenministerin Faeser und Arbeitsminister Heil unterzeichnen Menschenrechtserklärung für die UEFA EURO 2024

Die Erklärung benennt Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beim Turnier

BMI/ Henning Schacht

Von Links: Michele Uva (UEFA Director - Social & Environmental Sustainability), Franziska Becker (Staatssekretärin für Sport des Landes Berlin), Heike Ullrich (Generalsekretärin des DFB), Burkhard Hintzsche (Stadtdirektor von Düsseldorf), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Andreas Mex Schär (Geschäftsführer der EURO 2024 GmbH)

Stellvertretend für die Bundesregierung haben heute Bundesinnenministerin und Sportministerin Nancy Faeser und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Menschenrechtserklärung für die Fußball-Europameisterschaft UEFA EURO 2024 unterzeichnet. Die Erklärung zeigt auf, was die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte konkret für die UEFA EURO 2024 bedeutet und benennt die individuellen Verantwortlichkeiten der Beteiligten.

Sport stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und bringt Menschen zusammen, ganz gleich, wo sie herkommen. Mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 wollen wir ein Turnier erleben, das für Demokratie, Respekt, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte steht. Mit der heutigen Menschenrechtserklärung setzen wir neue Maßstäbe. Die Erklärung benennt die individuellen Verantwortlichkeiten der Beteiligten und zeigt auf, welche Risiken menschenrechtlicher Missstände im Zusammenhang mit dem Turnier bestehen und wo wir handeln. Die Erklärung soll beispielgebend für künftige Sportgroßveranstaltungen in Deutschland sein.

Ein wichtiger Teil der Menschenrechtserklärung ist das Bekenntnis der Veranstalter, sich im Sinne des deutschen Lieferkettengesetzes für faire Arbeits- und Lebensbedingungen weltweit einzusetzen.

Eine faire Europameisterschaft bedeutet nicht nur, dass 22 Spieler auf dem Rasen respektvoll miteinander umgehen sollten. Fairplay muss für alle Menschen gelten, die weltweit daran mitwirken, dass dieses Turnier zu einem großen Fußballfest wird. Die Turnieraus­richter der UEFA EURO 2024 haben ihre globale Verantwortung hier früh erkannt und orientieren sich freiwillig an den Grundsätzen des deutschen Lieferkettengesetzes. Die entsprechende Grundsatz­erklärung wird heute mit der Menschenrechtserklärung veröffentlicht. Meinem Ministerium war es wichtig, diesen Pilotprozess zu begleiten. Im Ergebnis wurde ein Standard geschaffen, der auch für nachfolgende Sportgroßveranstaltungen, nicht nur in Deutschland, ein wertvolles Erbe ist.

Weitere Unterzeichner der Menschenrechtserklärung sind Michele Uva (UEFA Director - Social & Environmental Sustainability), Heike Ullrich (Generalsekretärin des DFB), Andreas Mex Schär (Geschäftsführer der EURO 2024 GmbH), Franziska Becker (Staatssekretärin für Sport des Landes Berlin) als Vertreterin der Länder und Burkhard Hintzsche (Stadtdirektor von Düsseldorf) als Vertreter der Ausrichterstädte der UEFA EURO 2024.

Die Unterzeichnung erfolgte im Rahmen der zweiten Konferenz "Sport und Menschenrechte" im Bundesministerium des Innern und für Heimat, an der rund 100 Interessierte aus Politik, Sport, Verwaltung und Nichtregierungs­organisationen teilnahmen.

Ebenfalls Gegenstand der Konferenz war die Arbeit des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) im Bereich "Sport und Menschenrechte", die von DOSB-Präsident Thomas Weikert, dem Geschäftsführer des DOSB-Menschenrechtsbeirates Dr. Joachim Rücker und der Expertin Dr. Daniela Heerdt vom Centre for Sport and Human Rights (CSHR) vorgestellt wurde.

Viele aktuelle Fragen im Bereich Sport und Menschenrechte stellen sich im internationalen Kontext. Dies haben die eingeladenen Expertinnen und Experten in ihren Beiträgen deutlich gemacht. So berichteten. Magali Martowicz (IOC) und Andreas Graf (FIFA) über die vielfältigen Aktivitäten ihrer Organisationen, auch im Hinblick auf künftige Sportgroßveranstaltungen. Demgegenüber lenkten Sylvia Schenk (Transparency International Deutschland e.V.), Professorin Dr. Dr. Patricia Wiater (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Maximilian Klein (Athleten Deutschland e.V.) den Blick auf konkrete Herausforderungen und machten so die Vielschichtigkeit menschenrechtlicher Fragestellungen im Bereich des Sports deutlich.