Die EU-Kommission hat den Konsultationsprozess zu den in der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angelegten Leitlinien begonnen. Er läuft bis zum 24. Juli 2026. Die breite, öffentliche Konsultation dient als Grundlage für die Ausarbeitung der Leitlinien, die die wirksame Umsetzung der CSDDD unterstützen sollen. Ziel der Leitlinien ist es, praktische Orientierungshilfen zu bieten – zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten, zur mitgliedstaatlichen Um- und Durchsetzung der Richtlinie sowie für Rechteinhabende und deren Interessenvertreter*innen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ermutigt Unternehmen, Wirtschaftsverbände sowie zivilgesellschaftlichen beziehungsweise gewerkschaftliche Organisationen, ihre Expertise, Anliegen und Bedarfe durch eine Teilnahme an der Konsultation einzubringen. Unter Corporate sustainability due diligence – development of guidelines kann der Fragebogen abgerufen und befüllt werden.
Die BMAS-Geschäftsstelle der AG Wirtschaft und Menschenrechte und der AG Vorsitz, das Deutsche Institut für Menschenrechte, konsultieren zusätzlich die AG-Mitglieder zu ihren Anliegen zum CSDDD-Transpositionsprozess.
Das BMAS vertritt die Bundesregierung in den Transposition-Workshops der EU-Kommission. Der erste Transposition-Workshop mit den Mitgliedstaaten zur CSDDD fand am 9. Juni 2026 statt. Weitere Termine sind für die zweite Jahreshälfte in Planung. In den Transpositions-Workshops werden Fragen, Klarstellungsersuche und Vorschläge der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der CSDDD besprochen.