Der erste Omnibus der EU bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten. Am 24. Februar hat der Rat der Europäischen Union das Omnibus-Paket I bestätigt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 26. Februar 2026 tritt die Richtlinie 20 Tage später, also am 18. März 2026, offiziell in Kraft.
In einem Online-Seminar „Omnibus I Update: Praktische Umsetzung der CSDDD“ am 5. Februar 2026 hat der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte die wichtigsten Updates beleuchtet: vom risikobasierten Scoping der Aktivitätenkette über die Zusammenarbeit mit KMU bis hin zu den Maßnahmen und Fristen für Unternehmen. An der Veranstaltung nahmen über 400 Unternehmensvertreter*innen und Verbände teil.
Hier die wichtigsten Erkenntnisse des Online-Seminars im Überblick:
Anwendungsbereich und Anforderungen der CSDDD
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird ab dem 26. Juli 2029 wirksam, nachdem sie zuvor in nationales Recht überführt wurde. Sie gilt für große Unternehmen aus der Europäischen Union, die mehr als 5.000 Mitarbeitende beschäftigen und einen weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro erzielen. Für diese Unternehmen schafft die Richtlinie einen verbindlichen Rahmen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt systematisch in ihre Geschäftstätigkeit zu verankern.
Die CSDDD basiert, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auf einem risikobasierten Ansatz. Kernanforderung ist, dass entsprechende Prozesse und Verantwortlichkeiten sowohl in den relevanten Unternehmensrichtlinien als auch im Risikomanagement verankert werden. Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen etablieren, um tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen entlang ihrer Aktivitätenkette zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern sowie – sofern bereits eingetreten – wirksam Abhilfe zu schaffen.
Die Risikoanalyse und Maßnahmen nach der CSDDD
Die Risikoanalyse beginnt mit einer Scoping Untersuchung, die einen ersten Überblick über mögliche Risiken bietet und die Grundlage für eine vertiefte Prüfung darstellt. Betrachtet werden dabei das eigene Unternehmen, sämtliche Tochtergesellschaften sowie die gesamte Aktivitätenkette. Aufbauend auf dieser Analyse sind bei potenziellen negativen Auswirkungen Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, während bei tatsächlich eingetretenen negativen Auswirkungen in der Regel Abhilfemaßnahmen erforderlich sind. In besonders schwerwiegenden Fällen kann als letztes Mittel auch eine Aussetzung von Geschäftsbeziehungen notwendig werden.
Sanktionen und KMU-Schutz
Die CSDDD sieht zudem klare Vorgaben zu Sanktionen vor: Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen, können mit Geldbußen von bis zu drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes belegt werden.
Gleichzeitig regelt die Richtlinie die Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen. KMU sollen nur in Ausnahmefällen zu Informationen verpflichtet werden und erhalten Unterstützung, um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Beschwerde- und Meldeverfahren sowie Berichtspflicht
Für Betroffene sieht die CSDDD sowohl ein Beschwerdeverfahren vor, über das Hinweise auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken eingereicht werden können.
Kein Problem, über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Aufzeichnung auf Youtube.
Sie haben die Veranstaltung verpasst?
Bei Fragen zu den Anforderungen des Omnibus I oder zur praktischen Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt berät Sie der Helpdesk Wirtschaft und Menschrechte – kostenfrei, individuell und vertraulich. Schicken Sie gerne eine E-Mail an: kontakt@helpdeskwimr.de.