Die Veranstaltung beleuchtet, wie deutsche Unternehmen mit tatsächlichen oder potenziellen menschenrechtlichen Verletzungen umgehen und welche Anforderungen an wirksame Abhilfe bestehen. Grundlage ist eine empirische Analyse von 254 LkSG-Berichten, die konkrete Befunde zur Verletzungsidentifikation, zur Einleitung von Abhilfemaßnahmen und zur Überprüfung ihrer Wirksamkeit liefert.
Verfahren zur Identifikation von Verletzungen sind bei nahezu allen untersuchten Unternehmen vorhanden, sowohl im eigenen Betrieb als auch bei direkten Zulieferern. Tatsächliche Verletzungen meldeten jedoch nur 29 Prozent der Unternehmen. Auch bei eingeleiteten Abhilfemaßnahmen bleibt die Wirksamkeitsprüfung häufig aus: Nur 33 Prozent bestätigen, dass eine Maßnahme die Verletzung tatsächlich beendet hat.
Weitere Umsetzungslücken zeigen sich bei zeitgebundenen Fristen für Abhilfepläne, bei Vor-Ort-Unterstützung und beim Einbezug Betroffener in die Gestaltung der Maßnahmen. Im Online Seminar werden die Erkenntnisse des Berichts vorgestellt und anhand eines Good-Practice-Beispiels erläutert, welche strukturellen Voraussetzungen wirksame Abhilfe benötigt - von der Identifikation über den Korrekturplan bis zur verifizierten Wirkung.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die in Unternehmen operativ an der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten arbeiten, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Compliance, Nachhaltigkeit, Recht und Risikomanagement. Das Online Seminar ist Teil einer Reihe auf Grundlage der Analyse von 254 LkSG-Berichten.