Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für betroffene Unternehmen. Vor dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse müssen Unternehmen künftig nachweisen, dass diese entwaldungsfrei und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer sowie der dreistufige Sorgfaltsprozess. Behandelt wird, wie Entwaldungs- und Legalitätsrisiken systematisch identifiziert, bewertet und wirksam gemindert werden können. Die Veranstaltung unterstützt Unternehmen dabei, sich gezielt auf die Anforderungen der EUDR vorzubereiten. Ergänzt werden die Inhalte durch Einblicke aus der Unternehmenspraxis sowie Perspektiven aus dem behördlichen Vollzug durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an die Expert*innen zu richten.
3. EUDR in der Praxis: Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer
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- Veranstalter*in:
- Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
- Voranmeldung:
- EUDR in der Praxis: Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer
- Teilnahmegebühr:
- kostenlos