Neue Pflichten für entwaldungsfreie Lieferketten verstehen und umsetzen
Entwaldungsfreie Lieferketten: Veränderte Anforderungen an die EUDR-Compliance
Online
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- Veranstalter*in:
- UN Global Compact Deutschland
- Voranmeldung:
- Erforderlich über das Anmeldeformular:
Registrierung zur Veranstaltung: Entwaldungsfreie Lieferketten: Veränderte Anforderungen an die EUDR-Compliance - Teilnahmegebühr:
- Kostenlos
- Zielgruppe:
- Das Online-Seminar richtet sich an Unternehmen, die die Anforderungen der EUDR erfüllen müssen.
Kurz vor Jahresende hat die EU-Kommission nochmals weitere Änderungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Bislang gilt aber weiterhin: ab 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU vermarktet, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie:
- entwaldungsfrei,
- rechtskonform im Erzeugerland hergestellt und
- mit einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem hinterlegt sind.
Damit ist von der Kommission auf der Zielgeraden zum Anwendungsdatum weitere Rechtsunsicherheit geschaffen worden. Denn auf die geplanten Erleichterungen kann sich von den verpflichteten Unternehmen zum jetzigen Stand noch nicht verlassen werden. Um die aktuellen Entwicklungen einzuordnen und verbleibende Unsicherheiten zu klären, lädt der UN Global Compact Deutschland herzlich ein.
In diesem kompakten Webinar zur EUDR wird der bis dahin verabschiedete Regulierungsstand eingeordnet, die Wirkungen der Vereinfachungen beleuchtet und auf die wichtigsten EUDR-Anforderungen eingegangen. Mit fundierter EU-Rechtsexpertise und Praxiswissen aus Lieferketten-Compliance wird aufgezeigt, wie EUDR-Compliance funktioniert.