Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. Die dreiteilige Online-Seminarreihe „EU-Zwangsarbeitsverordnung in der Praxis“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Zwangsarbeitsverordnung und Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Das dritte Online Seminar befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen mögliche Zwangsarbeitsrisiken frühzeitig erkennen können. Im Mittelpunkt steht die öffentlich zugängliche EU-Risikodatenbank. Teilnehmende erfahren, wie sie dokumentierte Zwangsarbeitsrisiken entlang ihrer Lieferketten identifizieren und bewerten können.
Neben einer kompakten Einführung in die zentralen Anforderungen der Verordnung werden Rechte und Pflichten betroffener Unternehmen erläutert. Die wichtigsten Funktionen der Datenbank werden anhand praxisnaher Beispiele vorgestellt. Außerdem wird aufgezeigt, wie die gewonnenen Informationen für das Risikomanagement und die Vorbereitung auf die Umsetzung der Verordnung genutzt werden können.
Die Veranstaltung richtet sich an verpflichtete Unternehmen sowie an Multiplikator*innen, zum Beispiel Verbände. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an Expert*innen zu stellen.