Nein. Aber ein Verhaltenskodex, der die wichtigsten menschenrechtlichen Risiken des Unternehmens abdeckt und sich in Prozessen und Abläufen des Unternehmens widerspiegelt, ist ein guter Meilenstein. Denn zu den Kernelementen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gehört, dass Unternehmen menschenrechtliche Risiken kontinuierlich ermitteln und entsprechende Gegen- und Präventivmaßnahmen ergreifen. Ein weiteres Kernelement ist die Einrichtung oder Beteiligung an Beschwerdemechanismen.