Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung die Grundlage geschaffen, um die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 umzusetzen. Ziel ist, die menschenrechtliche Lage entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit zu verbessern. Durch verlässliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen möchte die Bundesregierung zudem auf faire globale Wettbewerbsbedingungen hinwirken.
Der NAP wurde von der Bundesregierung unter Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft entwickelt und am 21. Dezember 2016 im Bundeskabinett verabschiedet. Die Bundesregierung ist damit der Aufforderung der EU-Kommission an alle Mitgliedsstaaten nachgekommen, Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu erarbeiten. Im Aktionsplan verankert die Bundesregierung erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen. Sie formuliert darin ihre Erwartung, dass Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ausüben und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten. Ferner enthält der Aktionsplan Maßnahmen zur staatlichen Schutzpflicht und zum Zugang zu Abhilfe für Betroffene.
Weitere Informationen: CSR-Portal: Über den NAP