Unternehmen sollen berichten können, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankerten fünf Kernelemente ergreifen. Das bedeutet, Informationen bereitzuhalten und gegebenenfalls extern zu kommunizieren, um transparent darzulegen, dass sie die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ihres unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte erkennen und diesen in geeigneter Weise begegnen.
Unternehmen können hierfür bereits bestehende Berichtsformate als auch eigenständige menschenrechtsbezogene Formate nutzen. Dies sollte nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand für die KMU in den Lieferketten oder für berichtspflichtige Gesellschaften führen. Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit ein besonders hohes Risiko negativer Auswirkungen birgt, sollten regelmäßig gegenüber der Öffentlichkeit darüber berichten.
Die Bundesregierung hat von 2018 bis 2020 den Umsetzungsstand anhand von Stichproben überprüft (nähere Informationen zum Monitoring siehe Frage 23 ff.).