Sowohl die Bundesregierung als auch Unternehmen sind verantwortlich für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP formuliert die Erwartungshaltung der Bundesregierung an die unternehmerische Sorgfalt zur Achtung der Menschenrechte (Kapitel III) und beschreibt Maßnahmen, die Unternehmen zu deren Umsetzung ergreifen sollen (Kapitel IV.2). Andere Kapitel beschreiben Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Umsetzung ihrer staatlichen Schutzpflicht ergreifen muss (Kapitel IV.1 und 3).
Zwei Gremien begleiten die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. Die Bundesregierung hat als Entscheidungs- und Koordinierungsorgan einen Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) eingesetzt, in dem zehn Bundesministerien unter Federführung des Auswärtigen Amtes mitwirken. Seine Aufgabe ist, die Umsetzung und Kohärenz der ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen und die Weiterentwicklung des NAP-Prozesses voranzutreiben.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der IMA durch das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beraten. Das CSR-Forum ist ein Multi-Stakeholder-Gremium, das die Bundesregierung rund um das Thema Unternehmensverantwortung berät. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte, bei der das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) den Vorsitz innehat, haben die Stakeholder die Möglichkeit, den Umsetzungsprozess zu kommentieren und der Bundesregierung Empfehlungen auszusprechen. Die Beschlüsse werden im Konsens gefasst.
Weitere Informationen: CSR-Portal: Entwicklung des NAP