Das Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat überprüft, ob mindestens 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht umsetzen.
Das Monitoring wurde von einem von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister durchgeführt. Die explorative Erhebungsphase mit qualitativen Interviews bei einer möglichst vielfältig zusammengesetzten Gruppe von rund 30 Unternehmen fand 2018 statt – die daraus gewonnenen Erkenntnisse bildeten die Grundlage für die Entwicklung des Fragebogens und des Anforderungsrahmens der quantitativen Befragung.
Die quantitative Befragung überprüfte den Umsetzungsstand der im NAP aufgeführten Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in zwei Erhebungsphasen: die erste Befragung lief 2019, eine weitere folgte in 2020. Unternehmen, die bestimmte Verfahren und Maßnahmen nicht umgesetzt hatten, konnten ihre Gründe dafür erläutern ('Comply or Explain'-Mechanismus). Die Ergebnisse des Monitorings sind in einen Abschlussbericht NAP-Monitoring [PDF, 818KB] der Bundesregierung zur Umsetzung des NAP eingeflossen.
Weitere Informationen: CSR-Portal: Monitoring