Eine im Unternehmen verabschiedete Grundsatzerklärung, die die Achtung der Menschenrechte als Maxime hervorhebt sowie menschenrechtliche Anforderungen des Unternehmens benennt, kann den Beginn eines menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses für KMU markieren. Daran anschließend sollten KMU einen Überblick über die menschenrechtlichen Risiken des eigenen Unternehmens und entlang der Wertschöpfungskette gewinnen und sich die Frage stellen, wer auf welche Art von den Unternehmensaktivitäten oder Geschäftsbeziehungen in seinen Rechten beeinträchtigt werden könnte. Dabei sollte der gesamte Zyklus der eigenen unternehmerischen Tätigkeit unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten in den Blick genommen werden, die Herkunft der Rohstoffe ebenso wie die Bedingungen an den Standorten und Fragen nach der Endnutzung und Entsorgung der Produkte. Daraus können KMU ein Verständnis davon entwickeln, welches die wesentlichen menschenrechtlichen Risiken für das eigene Unternehmen sind. Typische Risiken in der Branche können ein Anhaltspunkt sein, aber das Risikoprofil ist so individuell wie das jeweilige Geschäftsmodell oder Portfolio einer Firma.
In einem zweiten Schritt könnte das Unternehmen dann überprüfen, wie gut eigene Prozesse bereits aufgestellt sind, den identifizierten Risiken zu begegnen. Beispielsweise könnte ein KMU, das Risiken im Bereich Arbeitsschutz oder Umweltverschmutzung identifiziert hat, eruieren, ob bestehende Prozesse ausreichen, um negativen Auswirkungen vorzubeugen. Zudem ist die Frage bedeutend, inwiefern das bestehende Einkaufs- und Lieferantenmanagement menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette auffangen. Ebenso könnte sich ein KMU die Frage stellen, ob adäquate Beschwerdemechanismen existieren, die von den eigenen Unternehmungen Betroffene kennen und erreichen können.
Auf dieser Analyse aufbauend können KMU dann entsprechende Maßnahmen entlang der Elemente der menschenrechtlichen Sorgfalt einleiten und sich Schritt für Schritt kontinuierlich verbessern.
Viele Kammern und Branchenverbände bieten Unterstützungsangebote zur Umsetzung des NAP, gerade für KMU.
Weitere Informationen: CSR-Portal: Umsetzung der Sorgfaltspflicht, Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung und Infoportal menschrechtliche Sorgfalt