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Über die Dialoge

Die Anforderungen an Unternehmen, die Menschenrechte entlang ihrer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Auch die Bundesregierung hat diese Erwartung gegenüber Unternehmen mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) unterstrichen. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsanforderungen ist dabei für jedes Unternehmen ein individueller, fortlaufender und langfristiger Prozess, bei dem sich viele praktische Fragen stellen.

Um die menschrechtliche Lage entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern, führt die Bundesregierung Branchendialoge zum NAP durch. Die Dialoge sollen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen Orientierung bieten und sie bei der Umsetzung der NAP-Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen.

Die deutsche Wirtschaft ist durch ihre starke wirtschaftliche Einbindung in weltweite Beschaffungs- und Absatzmärkte in besonderem Maße mit menschenrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Vor dem Hintergrund weltweit steigender menschenrechtlicher Sorgfaltsanforderungen leisten die Dialoge daher auch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Hintergrund

Unternehmen können sowohl durch ihre eigene Geschäftstätigkeit als auch infolge ihrer Geschäftsbeziehungen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten die Verwirklichung der Menschenrechte positiv wie nachteilig beeinflussen. Einerseits erschließen sie durch ihre weltweiten Aktivitäten neue Produktions- und Absatzmärkte und schaffen dadurch Arbeitsplätze und Wohlstand. Andererseits sind mit den oft länderübergreifenden, komplexen und intransparenten Liefer- und Wertschöpfungsketten Risiken verbunden, zu Menschenrechtsverletzungen beizutragen. Dies gilt vor allem für Länder, in denen rechtsstaatliche Grundsätze nicht oder nur unzureichend durchgesetzt werden.

Die Anforderungen an Unternehmen, mögliche nachteilige Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte systematisch zu ermitteln, zu verhindern und zu mindern, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. International haben sich dabei die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als anerkannter menschenrechtlicher Prozessstandard durchgesetzt. Rahmenwerke wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder die Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO orientieren sich bei ihren menschenrechtlichen Sorgfaltsanforderungen an den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) setzt die Bundesregierung die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für Deutschland um. Sie formuliert im Aktionsplan die Erwartung, dass alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen nachkommen. Um sie dabei zu unterstützen und die menschenrechtliche Lage zu verbessern, wird die Bundesregierung Branchendialoge durchführen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist für die Durchführung der Dialoge zuständig und koordiniert die Umsetzung in Abstimmung mit dem Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA).

Zielsetzung

Deutsche Unternehmen sind durch ihre starke wirtschaftliche Einbindung in weltweite Beschaffungs- und Absatzmärkte in besonderem Maße mit menschenrechtlichen Herausforderungen konfrontiert. Dabei treten je nach Größe, Branche und Position in den Liefer- und Wertschöpfungsketten unterschiedliche Risiken auf. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist daher für jedes Unternehmen ein individueller, fortlaufender und langfristiger Prozess, bei dem sich viele praktische Fragen stellen:

  • Welche Anforderungen stellt die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht an Unternehmen und wie können diese in Unternehmenskultur und -prozesse integriert werden?
  • Wie lassen sich systematisch menschenrechtliche Risiken identifizieren und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diesen Risiken vorzubeugen oder sie zu mindern?
  • Wie können Beschwerdemechanismen effektiv ausgestaltet werden und wie ist mit Beschwerden angemessen umzugehen?
  • Welche Chancen bieten Branchenkooperationen angesichts begrenzter Ressourcen, mangelnder Transparenz oder geringer Einflussmöglichkeiten?

NAP-Branchendialoge unterstützen Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen, sich diesen und weiteren Fragen zu stellen. Sie helfen Unternehmen dabei, gemeinsam Schwierigkeiten bei der betrieblichen Umsetzung zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Ergebnis dieses Prozesses sind unter anderem Handlungsanleitungen und Best-Practice-Beispiele, die Orientierung bieten und in der Praxis erprobt werden.

Die Dialoge sollen bewirken, dass mehr Unternehmen in Branchen mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) angemessen umsetzen. Dadurch leisten sie einen Beitrag, um die menschenrechtliche Lage in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verbessern. Zugleich stärken die Dialoge die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen vor dem Hintergrund weltweit steigender menschenrechtlicher Sorgfaltsanforderungen.

Dialogformat

Menschenrechtsbezogene Herausforderungen in Liefer- und Wertschöpfungsketten sind häufig komplex und vielschichtig. Ursachen sind oft strukturell und erfordern den gemeinsamen Einsatz verschiedener Akteure einer Branche, um Verbesserungen zu erreichen. Die Branchendialoge werden deshalb als ein partizipativer Multi-Stakeholder-Prozess durchgeführt, an dem Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen mitwirken.

Die Dialoge gliedern sich in vier Phasen, die von Expert*innen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte moderiert und fachlich begleitet werden:

  1. Phase: Dialogvereinbarung schließen. Zu Beginn wird zwischen allen Akteuren eine Dialogvereinbarung geschlossen. Sie schafft die Grundlage für einen erfolgreichen Dialog und enthält verbindliche und transparente Vereinbarungen zu Zielsetzung, Rollen, Abläufen, Zusammenarbeit und Arbeitsergebnissen.
  2. Phase: Arbeitsschwerpunkte identifizieren. Unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder wird gemeinsam entschieden, welche Themen im Rahmen der Dialoge bearbeitet werden sollen. Maßgeblich hierfür sind die jeweils branchenspezifischen Bedarfe und Realitäten der Unternehmen.
  3. Phase: Handlungsanleitungen erarbeiten. Auf Basis der identifizierten Themen werden Handlungsanleitungen und Best-Practice-Beispiele zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erarbeitet. Maßgeblich hierfür sind die jeweils branchenspezifischen Bedarfe und Realitäten der Unternehmen.
  4. Phase: Umsetzung beginnen. Die erarbeiteten Handlungsanleitungen werden in der betrieblichen Praxis erprobt. Unternehmen tauschen sich regelmäßig über wichtige Lernerfahrungen aus. Fortschritte und Lernerfahrungen werden exemplarisch anhand von Praxisbeispielen aufzeigt.

Die Dialoge werden von Beginn an so konzipiert, dass sich daraus eine vertiefte Zusammenarbeit in den jeweiligen Branchen entwickeln kann (z.B. Einflussmöglichkeiten durch gemeinsame Projekte vergrößern, Gründung neuen Brancheninitiativen).

Das Gelingen der Dialoge hängt maßgeblich von der Unterstützung und Beteiligung der relevanten Stakeholder in den jeweiligen Branchen ab. Sie sind gefordert, die Dialoge konstruktiv zu begleiten und aktiv mitzugestalten.

Teilnahme

NAP-Branchendialoge richten sich an Branchen der deutschen Wirtschaft mit besonderen menschenrechtlichen Herausforderungen. Um diese zu identifizieren, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Studie in Auftrag geben, die von unabhängigen und fachlich qualifizierten Expert*innen durchgeführt wird.

Auf dieser Grundlage wird das BMAS mit den Sozialpartnern, Unternehmen und weiteren relevanten Stakeholdern der jeweiligen Branchen Gespräche aufnehmen, um das gemeinsame Interesse für die Durchführung von NAP-Branchendialogen zu eruieren. In Branchen mit großer Dialogbereitschaft und hohem Handlungsbedarf können auch schon vor Veröffentlichung der Studienergebnisse Gespräche stattfinden.

Bei der Identifizierung relevanter Branchen wird darauf geachtet, bereits bestehende und seit vielen Jahren durch die Bundesregierung unterstützte Brancheninitiativen und Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP) nicht zu doppeln. Dazu zählen beispielsweise das Forum Nachhaltiger Kakao, der Runde Tisch Menschenrechte im Tourismus, das Bündnis für nachhaltige Textilien, das Aktionsbündnis für nachhaltige Bananen oder das Forum Nachhaltiges Palmöl.

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