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Workshop 2 zur Zusammenarbeit von Unternehmen im Sorgfaltsprozess

Die Ergebnisse vom 16.1.2025 in Köln

BMAS/BMWK Jetzt herunterladen

Im Workshop 2 wurde darüber diskutiert, wie Multi-Stakeholder-Initiativen Unternehmen dabei helfen, ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Ziel der Zusammenarbeit ist es, etwa für eine Branche, eine Warengruppe, ein Produkt oder eine Region gemeinsame Lösungsansätze zur Stärkung der menschenrechtlichen und ökologischen Verantwortung entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten zu suchen.

Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Ergebnisse des 2. Workshops:

Initiativen – Ressourcen bündeln und Diskussionsräume öffnen

Die Zusammenarbeit in Initiativen bietet viele Vorteile: In geschützten Diskussionsräumen kann Erfahrungswissen geteilt und genutzt werden. So können Unternehmen ein gemeinsames Verständnis oder gemeinsame Standards innerhalb einer Branche erarbeiten. Durch die Ressourcenbündelung werden Aufwand und Bürokratie bei allen Beteiligten reduziert. Mit kollektivem Handeln können Unternehmen größere Hebelwirkungen entlang der Lieferkette erzielen, glaubwürdiger gegenüber Stakeholdern auftreten und regulatorische Anforderungen besser erfüllen. Es bestand daher im Workshop ein breiter Konsens, dass sich Zusammenarbeit lohnt und staatlicherseits (weiter) unterstützt werden soll.

Eine passende Initiative finden

Aufgrund der Vielfältigkeit von Brancheninitiativen wird Unternehmen empfohlen, sich zunächst zu überlegen, was für sie strategisch sinnvoll ist, wie sie ihre zeitlichen und finanziellen Ressourcen einsetzen wollen und welche Wirkung beabsichtigt ist. Ein guter Scan der Angebote und ein gutes Matching sind dabei wichtig, um eine geeignete Initiative zu finden.

Quellen zur Recherche können dabei unter anderem Branchenverbände, Multi-Stakeholder-Initiativen wie die Branchendialoge, oder Plattformen wie der KMU Standards-Kompass sein. In diesem Kontext können auch die Erfahrungen der Unternehmensverbände gezielt genutzt werden. Die Unternehmen sollten das eigene Engagement vorab planen und sich bewusst sein, welcher Aufwand auf sie zukommt.

Die Gründung neuer Kooperationen kann dann notwendig sein, wenn spezifische Herausforderungen nicht ausreichend adressiert werden. Bei beidem gilt: Gemeinsame Maßnahmen sind vor allem dann sinnvoll, wenn alle dasselbe Interesse haben. Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft kann viele Vorteile bringen und dabei helfen, Vertrauen aufzubauen und mit potenziell Betroffenen vor Ort in den Dialog zu treten.

Unternehmen – Sorgfaltspflichten umsetzen

Brancheninitiativen können helfen, Risiken zu identifizieren, Maßnahmen zu entwickeln und die Transparenz in Lieferketten zu verbessern. So haben die Mitglieder des Branchendialog Automobil umfangreiche Handlungsanleitungen erarbeitet, an denen sich Unternehmen und ihre Zulieferer orientieren können. Die Zusammenarbeit entbindet die Unternehmen aber nicht von ihren eigenen Pflichten, sie sind weiterhin selbst verantwortlich, die Sorgfaltspflichten umzusetzen.

Wünsche an die Bundesregierung

Viele anwesende Unternehmen zeigten sich verunsichert und zurückhaltend im Hinblick auf Kooperation in Brancheninitiativen aufgrund des Kartellverbots. Das BAFA arbeitet aktuell an einem Papier zum Thema Brancheninitiativen und Kartellrecht, um Unternehmen Hilfestellungen zum kartellrechtlichen Rahmen zu geben. Darüber hinaus können Unternehmen mit konkreten Fragen zu Kooperationsvorhaben auf das Bundeskartellamt zugehen und eine Einschätzung erhalten.

Zudem suchen die Unternehmen Informationen zu bestehenden Anlaufstellen und Expertenwissen. Insbesondere zur Zusammenarbeit in Bezug auf Länder mit geringer Rechtsstaatlichkeit sehen die Unternehmen Unterstützungsbedarf von staatlicher Seite, um Akteure vor Ort und die Regierung zu aktivieren.

Verbände – Mitglieder unterstützen und vernetzen

Es wird großes Potenzial bei den Verbänden gesehen, zukünftig noch stärker als Dienstleister für ihre Mitgliedsunternehmen aufzutreten: Sie können vernetzen, mit Wissen beispielsweise zum Kartellrecht beraten und bei der Gründung von Initiativen unterstützen. So könnten die Verbände die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten fördern und dazu beitragen, innerhalb einer Branche wertvolle Synergien zu schaffen.

Das Workshop-Programm im Rückblick

Hier geht es zum genauen Ablauf des Workshops

09:30-10:00 Uhr
Ankommen
10:00-10:10 Uhr
Begrüßung und Vorstellung der Agenda
10:10-10:25 Uhr

Begrüßung

  • Anne-Kathrin Röthemeyer, Referatsleiterin, Unternehmerische Sorgfaltspflichten, Nationale Kontakt OECD-Leitsätze (BMWK)
  • Ulrike Geith, Referatsleiterin CSR – Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
10:25-10:55 Uhr

Keynote

  • Prof. Dr Julia Schwarzkopf, Hochschule Technik und Wirtschaft Berlin: Wie und wo kann man sein Einflussvermögen durch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Stakeholdern erhöhen?
10:55-11:15 Uhr
Fragen und Antworten
11:15-11:25 Uhr
Kurze Pause
11:25-12:30 Uhr

Zusammenarbeit von Unternehmen: Vorstellung verschiedener Ansätze, u.a.

  • Branchendialoge
  • Unterstützung von Multi-Stakeholder-Ansätzen durch die Bundesregierung
12:30-13:30 Uhr
Mittagspause
13:30-14:00 Uhr

Input aus kartellrechtlicher Perspektive

  • Interview mit Dr. Felix Engelsing (Vorsitzender der 4. Beschlussabteilung im Bundeskartellamt) zum Thema "Kartellrecht und Nachhaltigkeitsinitiativen"
14:00-16:00 Uhr

World-Café: Branchenlösungen in der Praxis

  • Themenschwerpunkt 1: Risiken identifizieren und gemeinsam Maßnahmen aufsetzen: Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit
  • Themenschwerpunkt 2: Eine passende Initiative finden bzw. neue Brancheninitiativen gründen: Das eigene Engagement planen
  • Themenschwerpunkt 3: Zusammenarbeit Unternehmen und Zivilgesellschaft: Entwicklung von branchenbezogenen Beschwerdekanälen in Einbeziehung potenziell Betroffener
16:00-16:15 Uhr
Kaffeepause
16:15-16:45 Uhr
Ergebnisse und Diskussion
16:45-17:00 Uhr
Verabschiedung

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