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Dibella GmbH

Dibella GmbH

Ralf Hellmann, Geschäftsführer, Dibella GmbH.

Dibella GmbH

Ralf Hellmann auf einer Baumwollplantage.

Ralf Hellmann, Geschäftsführer der Dibella GmbH, auf einer Baumwollplantage.

Ralf Hellmann, Geschäftsführer der Dibella GmbH, auf einer Baumwollplantage.

Das Unternehmen Dibella wurde 1986 gegründet und ist ein B2B-Anbieter für nachhaltige Objekttextilien in der Hotellerie, Gastronomie sowie im Gesundheitswesen. Die Hauptzulieferer des Unternehmens kommen aus Indien, Pakistan und China. Trotz der komplexen Lieferkette achtet Dibella streng auf Transparenz, langfristige Geschäftsbeziehungen und gute Lebensbedingungen für alle Beteiligten. So setzt sich der Textillieferant insbesondere für ökologische und sozial faire Anbaumethoden seiner Baumwolle ein, kooperiert mit lokal ansässigen Initiativen sowie einer überschaubaren Anzahl an Fertigungsunternehmen.

Dibella hat den gesellschaftlichen Wertewandel frühzeitig erkannt: Durch nachhaltige Produktion und gute Arbeitsbedingungen wollen wir eine Wertschöpfung über die gesamte Lieferkette hinweg schaffen.

Um einen möglichst engen Austausch zu ermöglichen, ist Dibella zudem dauerhaft mit einem Büro in Indien präsent. In diesem Zuge entstand auch die Zusammenarbeit mit der Chetna-Kooperative, einem Zusammenschluss von indischen Kleinbauern. Gemeinsam entwickelten die Partner Herstellungs- und Arbeitsstandards, die eine soziale faire und ökologische Produktion ermöglichen. Für die weiteren Produktionsprozesse wurde ein umfassender Code of Conduct erstellt, der alle Zulieferbetriebe zur Einhaltung sozialökologischer Anforderungen verpflichtet. Dadurch sollen sichere Arbeitsbedingungen und Umweltschutz vor Ort realisiert werden. Im Gegenzug sichert Dibella seinen Lieferanten feste Abnahmemengen und stabile Preise zu. Die fortlaufenden Bemühungen Dibellas haben sich ausgezahlt: Heute gilt die mittelständische Firma über die Textilbranche hinaus als Pionierin für Zusammenarbeit und Engagement in der Lieferkette. 2019 wurde das Unternehmen zudem mit dem staatlichen Siegel Grüner Knopf für sozial und ökologisch hergestellte Textilien ausgezeichnet.

Steckbrief Dibella GmbH

  • Branche: Textilindustrie
  • Besonderer Fokus auf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht:
    • Verfahren, die dazu dienen, tatsächliche und potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln (NAP-Kernelement 2)
    • Maßnahmen, um potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (NAP-Kernelement 3)
    • Berichterstattung (NAP-Kernelement 4)
  • Website: Dibella.de

Transparenz durch engen Kontakt, Online-Tool und Kontrollmechanismen

Das Unternehmen ist stolz auf seine beständigen, vertrauensvollen Partnerschaften und die Transparenz, die es seinen Kund*innen gewährleisten kann. Auch eine umfangreiche CSR-Risikobewertung von Zulieferbetrieben mithilfe eines Online-Tools gehört zum unternehmenseigenen Nachhaltigkeitsmanagement. Dadurch kann sich Dibella einen Überblick über die Menschenrechtssituation sowie über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen in den Zulieferbetrieben und deren Ländern verschaffen. Darüber hinaus zählt aber immer auch die persönliche Einschätzung durch den Kontakt zu den Menschen vor Ort. Daher führt der Einkaufsleiter in den Zulieferbetrieben, je nach Produktionsland, mehrmals jährlich Kontrollen durch.

 

Persönliche Beziehung auch zu Kund*innen

Dibella pflegt aber nicht nur mit seinen Zulieferern transparente und partnerschaftliche Beziehungen, sondern auch mit seinen Kund*innen: So bietet der Textillieferant seinen Abnehmer*innen an, die Unternehmensreisen zu begleiten, um sich einen persönlichen Eindruck von den Maßnahmen zu verschaffen. 2019 veröffentlichte Dibella zudem eine der weltweit ersten Wirkungsstudien über die Lebens- und Arbeitsverhältnisse der Baumwollfarmer*innen in Indien. Auf Grundlage einer aufwendigen zweijährigen Datenerhebung der Chetna-Kooperative gibt die Studie einen detaillierten Einblick, wie sich die Unternehmensaktivitäten von Dibella auf die Bedingungen vor Ort, beispielsweise die Wohnsituation oder den Ausbildungsstand der Farmer*innen, auswirken.

Hinweis

Die Inhalte der Texte wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt das BMAS daher keine Gewähr