CSR-Grundlagen Übersicht: CSR-Grundlagen Nachhaltigkeit und CSR Internationale Rahmenwerke Historie Globale Herausforderungen CSR-Politik Übersicht: CSR-Politik CSR in Deutschland Übersicht: CSR in Deutschland CSR-Politik in Deutschland CSR-Strategie der Bundesregierung Nationales CSR-Forum Aktivitäten der Bundesregierung CSR in der EU Übersicht: CSR in der EU EU Green Deal Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) CSR in der Welt CSR in der Praxis Übersicht: CSR in der Praxis CSR-Management Übersicht: CSR-Management CSR als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger Unternehmensbereiche Übersicht: Unternehmensbereiche Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation Branchen Übersicht: Branchen Branchen-Initiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoff-Industrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus CSR-Berichterstattung Übersicht: CSR-Berichterstattung Einstieg Standards Zertifikate und Siegel Kriterien guter Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz Corporate Digital Responsibility Übersicht: Corporate Digital Responsibility CDR-Impuls aus der Wissenschaft Datenschutz CSR und COVID-19 Unterstützungsangebote
CSR-Preis 2025 Rückblick Übersicht: Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021 Programmpunkte und Mitschnitte Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021 Redner*innen der Konferenz Informationen zu den Praxis-Workshops Teilnahmebedingungen CSR-Preis 2020 Übersicht: CSR-Preis 2020 Die Preisträger*innen Die Nominierten Die Stakeholder Gesamtauswertung Ablauf und Termine Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013 CSR-Self-Check
NAP Übersicht: NAP Über den NAP Übersicht: Über den NAP Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International Engagement Bundesregierung Übersicht: Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern Unternehmerische Sorgfaltspflicht Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung Lieferkettengesetz Übersicht: Lieferkettengesetz Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz Redaktionspaket für Multiplikator*innen Lieferkettengesetz: These trifft Praxis Europa Übersicht: Europa Fußball-EM 2024: Heimspiel für Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz EU-Verordnung Konfliktmineralien EU-Zwangsarbeitsverordnung EU-Holzhandelsverordnung Internationales Übersicht: Internationales G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 Alliance 8.7 G7-Präsidentschaft 2022 Umsetzungshilfen Übersicht: Umsetzungshilfen Multi-Stakeholder-Initiativen Branchendialoge Übersicht: Branchendialoge Automobilindustrie Energiewirtschaft Über die Dialoge Erarbeitungsprozess Rolle der Bundesregierung Praxisbeispiele Übersicht: Praxisbeispiele adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta AG GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Leitfäden Übersicht: Leitfäden Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden
CSR Allgemein CSR-Grundlagen CSR-Politik CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Praxis CSR-Management Unternehmensbereiche Branchen CSR-Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Corporate Digital Responsibility CSR-Preis Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Wirtschaft & Menschenrechte NAP Über den NAP Engagement Bundesregierung Unternehmerische Sorgfaltspflicht Lieferkettengesetz Europa Internationales Umsetzungshilfen Branchendialoge Praxisbeispiele Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Leitfäden
Lieferkettengesetz

hessnatur

Auch kleinere Unternehmen können Sorgfaltspflichten beachten

 

Ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine Zumutung für die deutsche Wirtschaft? Kritiker*innen beklagen einen unverhältnismäßigen Aufwand, insbesondere für kleinere Unternehmen*. Betriebe mit weniger als 1.000 Beschäftigten sind vom deutschen Gesetz nur indirekt betroffen. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz bezieht jedoch auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ein, wenn bestimmte Jahresumsätze erreicht werden und sie Teil einer Risikobranche sind, wie das etwa bei Textilherstellern wie hessnatur der Fall ist. Ansonsten soll das europäische Lieferkettengesetz erst ab 500 Mitarbeiter*innen und 150 Millionen Euro Jahresnettoumsatz greifen. Kristin Heckmann-Kipouros, Chief Sustainability Impact Officer bei hessnatur, erklärt, warum sie diese Ausweitung begrüßen würde – und auf welche Unterstützung kleinere Unternehmen zählen können.

Als Heinz und Dorothea Hess 1976 ihren Versandhandel für Naturtextilien gründeten, war von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten noch nirgends die Rede. Sie hielten sie nach Unternehmensangaben trotzdem ein. Kleidung aus Naturfasern, ökologischer Anbau, Verzicht auf chemische Dünger und Pestizide – für dieses Versprechen stehe hessnatur bis heute.

Doch wie steht es um die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Lieferketten? Wurde auch darauf von Anfang an geachtet? Die Zeit, in der hessnatur gegründet wurde, war geprägt durch die Friedensbewegung. Der soziale Aspekt war also immer mit dabei, sagt Kristin Heckmann-Kipouros, Chief Sustainability Impact Officer bei hessnatur. Damals sei man das Thema allerdings noch nicht so systematisch angegangen wie heute. Die Art und Weise, wie wir daran arbeiten, mit einem eigenen Management, mit Monitoringsystem, Audits und so weiter – diese ganzen Strukturen haben sich natürlich erst über die Jahre entwickelt.

Kristin Heckmann-Kipouros, Chief Sustainability Impact Officer bei hessnatur

Heute halte sich der Textilhändler aus dem hessischen Butzbach nicht nur an ökologische, sondern auch an strenge Sozialstandards in seiner Beschaffungskette – obwohl er es laut deutschem Lieferkettengesetz gar nicht müsste. Denn das gilt ab Januar 2024 nur für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitenden. Kleineren Unternehmen, so sagen viele, sei es auch kaum möglich, ihren Sorgfaltspflichten in Lieferketten nachzukommen.

Heckmann-Kipouros widerspricht. Klar ist das möglich. Wir zeigen seit fast 50 Jahren, dass es möglich ist. Und wie? Besonders wichtig sei der enge Austausch mit allen Partnerunternehmen innerhalb der Lieferkette. Genauso der interne Austausch, etwa zwischen dem Einkaufsbereich und dem Nachhaltigkeitsteam. Zudem habe man bei hessnatur inzwischen klare Prozesse verankert. So müssten beispielsweise alle neuen Materialien sowie alle neuen Lieferanten durch ihre Abteilung freigegeben werden.

Wir zeigen seit fast 50 Jahren, dass es auch als kleineres Unternehmen möglich ist, seine Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Die Zusammenarbeit mit Multi-Stakeholder-Organisationen ist ein entscheidender Faktor

Ein besonders wichtiger Faktor sei jedoch die Zusammenarbeit mit Multi-Stakeholder-Organisationen wie dem Global Organic Textile Standard und der Fair Wear Foundation (FWF). Vor allem letztere setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der textilen Lieferkette ein. Als erste deutsche Marke ist hessnatur der FWF bereits im Jahr 2005 beigetreten.

Die Zusammenarbeit mit der Fair Wear Foundation ist für uns extrem wichtig, sagt Kristin Heckmann-Kipouros. Denn: Viele Missstände seien so systemisch, dass ein Unternehmen allein sie gar nicht beheben könne. „Hier braucht es die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der Marken, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen.“

Nicht zuletzt helfe die FWF den Unternehmen ganz konkret dabei, der eigenen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Der große Vorteil ist, dass sie in vielen Ländern lokale Teams beschäftigen, erklärt die Nachhaltigkeitsmanagerin. Zwar habe auch sie eine Auditor*innen-Ausbildung durchlaufen und könne selbst Audits durchführen. Dabei stoße man in den Herkunftsländern jedoch an Grenzen. Erstens: Als Auftraggeber sind wir kein neutraler Beobachter. Zweitens gibt es immer eine sprachliche und drittens eine kulturelle Barriere. Die können Sie umgehen, wenn Sie mit den lokalen Teams der FWF zusammenarbeiten. Nicht nur die Zulieferer und Produktionsstandorte, auch das Unternehmen selbst wird regelmäßig durch die Fair Wear Foundation auditiert. Auf den „Leader Status“, den man bei diesen „Brand Performance Checks“ seit vielen Jahren in Folge erreicht, ist man in der Unternehmenszentrale sehr stolz.

Natürlich ist es ein Aufwand. Aber es ist machbar.

Über lange Zeit habe sich hessnatur in Sachen Nachhaltigkeit und Menschenrechte für freiwillige Lösungen eingesetzt. Doch mit der Zeit habe man einsehen müssen, dass dies nicht ausreiche. Die freiwilligen Initiativen in der Textilbranche haben längst nicht alle Marktteilnehmer erreicht. Sie konnten kein Level Playing Field etablieren. Daher habe sich das Unternehmen zuletzt für eine gesetzliche Regelung starkgemacht. Das LkSG sei ein wichtiger erster Schritt – gehe aber noch nicht weit genug, findet Heckmann-Kipouros. Die Beschränkung auf große Unternehmen bedeutet, dass viele Firmen in der Textilindustrie gar nicht betroffen sind. Da hätten wir uns natürlich gewünscht, dass es weiter greift. So wie es jetzt hoffentlich mit der europäischen Gesetzgebung kommt.

Aber ist die Sache wirklich so einfach? Wie reagiert Heckmann-Kipouros auf die Sorge vor hohen finanziellen und personellen Aufwänden? Kritiker*innen glauben, das Gesetz könne kleinere Unternehmen massiv in Bedrängnis bringen – vor allem solche, die eine weniger zahlungskräftige Kundschaft bedienen als hessnatur.

Natürlich ist es ein großer Aufwand. Auch für uns ist es ein Aufwand, ganz klar, sagt die Nachhaltigkeitsmanagerin. Aber es ist machbar. Unternehmen, die bisher nicht unter das LkSG fallen, rät sie, sich frühzeitig auf den Weg zu machen. Mit dem deutschen Lieferkettengesetz und den Vorschlägen, die in Brüssel auf dem Tisch liegen, habe man eine gute Orientierungsgrundlage. Die vielen Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) seien auch sehr hilfreich.

Und das Gute ist doch: Kleinere Unternehmen haben nun die Möglichkeit, sich sukzessive und strukturiert darauf vorzubereiten. Man dürfe nur nicht den Fehler machen, diesen kritischen Zeitpunkt zu verpassen: Dann muss man von jetzt auf gleich den Hebel umlegen. Und dafür ist das Thema zu komplex.

Es geht darum, einen verpflichtenden Mindeststandard zu etablieren

Kristin Heckmann-Kipouros war Ende zwanzig, als sie sich nach eigener Aussage „die Sinnfrage“ stellte. Zu einer Zeit, als es noch kein Trending Topic war, spezialisierte sie sich auf das Thema Nachhaltigkeit und landete schließlich bei hessnatur. Bei allen Diskussionen rund um Aufwand und Machbarkeit des LkSG ist ihr eines wichtig zu betonen:

Wir reden hier ja nicht über irgendetwas, sondern über Menschenrechte! Das sind fundamentale Werte, die dürften nicht zur Diskussion stehen. Deshalb ist das Lieferkettengesetz so wichtig. Es geht darum, einen verpflichtenden Mindeststandard zu etablieren.

* Im Kontext dieses Beitrags meint die Begrifflichkeit ‚kleinere Unternehmen‘ solche, die mit weniger als 1.000 Beschäftigten nicht vom LkSG erfasst sind.

Zur nächsten Seite