Dialogreihe #FaireLieferketten – Die Ergebnisse
Verantwortung von Staat und Wirtschaft für nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten
Die Aktivitäten der Bundesregierung
Nationaler Aktionsplan
Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten verankert.
Lieferkettengesetz
Mit dem neuen Lieferkettengesetz werden erstmals für Unternehmen in Deutschland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten verbindlich geregelt.
Europa
Einen Überblick über verschiedene Richtlinien und Gesetzesinitiativen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten auf europäischer Ebene finden Sie hier.
Internationales
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Internationalen Organisationen sowie in multilateralen Foren für nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten ein, um international gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Umsetzungshilfen
Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterstützen. Hier werden vielschichtige Umsetzungshilfen veröffentlicht, zum Beispiel Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.
Lieferkettengesetz: These trifft Praxis – Unternehmen berichten
Auch knapp ein Jahr nach seinem Inkrafttreten trifft das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Vorbehalte in der deutschen Wirtschaft. Doch ein Blick in die Praxis zeigt: Viele Unternehmen arbeiten seit Jahren daran, ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten nachzukommen. So können vielen Vorbehalten positive Beispiele aus der Praxis entgegengestellt werden.
Neuigkeiten
Entlastung für Unternehmen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aus Anlass der aktuellen LkSG-Novellierung stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ab sofort die Prüfung der Unternehmensberichte ein. Bußgelder werden nur noch bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen verhängt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt nahtlos weiter
Das Bundeskabinett beschließt das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“.
Nachhaltigkeitsinitiativen und Kartellrecht: Möglichkeiten kennen und Chancen nutzen
Im Rahmen der branchenübergreifenden Fachveranstaltung diskutierten Mitglieder verschiedener Brancheninitiativen mit Kartellrechtsexpert*innen über Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit bei Nachhaltigkeitsthemen und menschenrechtlicher Sorgfalt. Das BAFA stellte zudem sein Merkblatt zu Brancheninitiativen im Kontext des LkSG vor.