Schutz und Achtung von Menschenrechten in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten
Die Aktivitäten der Bundesregierung in vier Bereichen
Nationaler Aktionsplan
Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert die Bundesregierung erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen entlang von Liefer- und Wertschöpfungsketten.
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Lieferkettengesetz
Mit dem neuen Lieferkettengesetz wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt.
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Europa
Einen Überblick über verschiedene Richtlinien und Gesetzesinitiativen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten auf europäischer Ebene finden Sie hier.
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Internationales
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit internationalen Organisationen und in multilateralen Foren dafür ein, global gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
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Umsetzungshilfen
Die Bundesregierung möchte Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterstützen. Hier werden vielschichtige Umsetzungshilfen veröffentlicht, zum Beispiel Leitfäden, Praxisbeispiele, Beratungs- und Schulungsangebote.
Neuigkeiten
Europa
Lieferkettengesetz
Meldung
Europäische Kommission legt Vorschlag für Sorgfaltspflichtengesetz vor
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für einen EU-Rechtsrahmen vorgelegt, der unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang von Wertschöpfungsketten regelt. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen in der EU künftig Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, angehen und beheben.
Lieferkettengesetz
NAP
Meldung
Praxis-Filmreihe zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Unternehmen haben gegenüber den Menschen in ihren Lieferketten eine besondere Verantwortung. Doch wie können sie dieser gerecht werden? Eine neue Filmreihe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales greift die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht auf.
Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz jetzt auch in englischer Übersetzung
Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – auch als Lieferkettengesetz bekannt – wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt. Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 verkündet. Aufgrund der großen Nachfrage stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verantwortliches Ressort eine englische Übersetzung bereit.