Im Branchendialog Automobilindustrie wurden Handlungsanleitungen für die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt (Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen, Berichterstattung und Beschwerdemechanismus) erarbeitet. Sie sind in sich geschlossene Leitfäden und adressieren die Anforderungen des NAP vollständig. Zudem werden die Anforderungen des LkSG berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet.
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