Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, gegen menschenrechtliche und bestimmte ökologische Risiken oder Verletzungen in ihren weltweiten Lieferketten vorzugehen, wenn sie diese verursacht oder dazu beigetragen haben.
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