Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen aller Rechtsformen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer weltweiten Lieferketten zu achten.
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