Am 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) in Kraft getreten. Damit wird erstmals die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten verbindlich geregelt.
Lieferkettengesetz