CSR-Grundlagen Übersicht: CSR-Grundlagen Nachhaltigkeit und CSR Internationale Rahmenwerke Historie Globale Herausforderungen CSR-Politik Übersicht: CSR-Politik CSR in Deutschland Übersicht: CSR in Deutschland CSR-Politik in Deutschland CSR-Strategie der Bundesregierung Nationales CSR-Forum Aktivitäten der Bundesregierung CSR in der EU Übersicht: CSR in der EU EU Green Deal Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) CSR in der Welt CSR in der Praxis Übersicht: CSR in der Praxis CSR-Management Übersicht: CSR-Management CSR als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger Unternehmensbereiche Übersicht: Unternehmensbereiche Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation Branchen Übersicht: Branchen Branchen-Initiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoff-Industrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus CSR-Berichterstattung Übersicht: CSR-Berichterstattung Einstieg Standards Zertifikate und Siegel Kriterien guter Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz Corporate Digital Responsibility Übersicht: Corporate Digital Responsibility CDR-Impuls aus der Wissenschaft Datenschutz CSR und COVID-19 Unterstützungsangebote
CSR-Preis 2025 Rückblick Übersicht: Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021 Programmpunkte und Mitschnitte Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021 Redner*innen der Konferenz Informationen zu den Praxis-Workshops Teilnahmebedingungen CSR-Preis 2020 Übersicht: CSR-Preis 2020 Die Preisträger*innen Die Nominierten Die Stakeholder Gesamtauswertung Ablauf und Termine Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013 CSR-Self-Check
NAP Übersicht: NAP Über den NAP Übersicht: Über den NAP Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International Engagement Bundesregierung Übersicht: Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern Unternehmerische Sorgfaltspflicht Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung Lieferkettengesetz Übersicht: Lieferkettengesetz Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz Redaktionspaket für Multiplikator*innen Lieferkettengesetz: These trifft Praxis Europa Übersicht: Europa Fußball-EM 2024: Heimspiel für Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz EU-Verordnung Konfliktmineralien EU-Zwangsarbeitsverordnung EU-Holzhandelsverordnung Internationales Übersicht: Internationales G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 Alliance 8.7 G7-Präsidentschaft 2022 Umsetzungshilfen Übersicht: Umsetzungshilfen Multi-Stakeholder-Initiativen Branchendialoge Übersicht: Branchendialoge Automobilindustrie Energiewirtschaft Über die Dialoge Erarbeitungsprozess Rolle der Bundesregierung Praxisbeispiele Übersicht: Praxisbeispiele adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta AG GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Leitfäden Übersicht: Leitfäden Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden
CSR Allgemein CSR-Grundlagen CSR-Politik CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Praxis CSR-Management Unternehmensbereiche Branchen CSR-Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Corporate Digital Responsibility CSR-Preis Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Wirtschaft & Menschenrechte NAP Über den NAP Engagement Bundesregierung Unternehmerische Sorgfaltspflicht Lieferkettengesetz Europa Internationales Umsetzungshilfen Branchendialoge Praxisbeispiele Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Leitfäden
Europa

CSR in der EU

Die Strategie der EU-Kommission zeigt klar: Die europäische Wirtschaft muss ihre wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit forcieren.

iStock

Ausgehend von der Nachhaltigkeitsdiskussion in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts (Göteborg 2001) verfolgt die EU seit gut zwanzig Jahren (Grünbuch CSR) ein klares Ziel: nachhaltige Entwicklung ins Zentrum der Politik und gesellschaftliche Unternehmensverantwortung ins Zentrum jeder Geschäftsstrategie zu rücken.

CSR nützt den Unternehmen und der Gesellschaft

Deutlich wurde dies besonders bei der im Oktober 2011 erschienenen Mitteilung "Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)". Die darin enthaltene überarbeitete Definition von gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility, kurz CSR) definiert CSR als "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft".

Damit hatte die EU-Kommission einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Sie revidierte ihr früheres Verständnis, indem sie auf das Element Freiwilligkeit verzichtete und die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft in den Vordergrund stellte. Die EU-Kommission suchte damit den Anschluss an das weiterentwickelte CSR-Verständnis anderer internationaler Rahmenwerke wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den überarbeiteten OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Weitere Kernaussagen der EU-CSR-Strategie von 2011 sind:

  • Bei der Entwicklung von CSR sollten Unternehmen weiterhin selbst federführend sein.
  • Behörden sollten aber eine unterstützende Rolle spielen und dabei eine "intelligente Kombination aus freiwilligen Maßnahmen und nötigenfalls ergänzenden Vorschriften einsetzen" (z.B. zur Förderung von Transparenz, Schaffung von Marktanreizen und Sicherstellen von Rechenschaftspflicht von Unternehmen).
  • Unternehmen müssen nötige Flexibilität erhalten, damit sie innovativ sein und ein auf ihr Umfeld abgestimmtes Konzept entwickeln können.

Der intelligente Mix aus Freiwilligkeit und Verbindlichkeit wurde durch die EU-Kommission mit den Richtlinien zur CSR-Berichterstattung und zum europäischen Vergaberecht umgesetzt. Die zentrale Motivation hinter der CSR-Strategie der EU ist die Überzeugung: CSR nützt den Unternehmen. Doch CSR ist ebenso ein Plus für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft, denn es steht für mehr Stabilität, Nachhaltigkeit und Innovation. Den dafür notwendigen Dialog über eine gemeinsame Wertebasis und Ziele fördert die EU unter anderem durch ein von ihr einberufenes Multistakeholderforum, in dem Vertreter der Zivilgesellschaft und Unternehmen diskutieren.

Die Strategie der EU-Kommission hat unter anderem zum Ziel, die Sichtbarkeit von CSR und die Vermittlung von "Good Practices" zu fördern sowie das Vertrauen in die Wirtschaft und die Selbstregulierung von Unternehmen zu verbessern. Als einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel fördert und fordert die EU die Berichterstattung und Offenlegung von CSR-relevanten Informationen.

Mehr Sichtbarkeit für Verantwortung und Nachhaltigkeit

Bereits die sogenannte CSR-Berichterstattungsrichtlinie definierte die Umrisse einer verpflichtenden Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen für bestimmte Unternehmen. Betroffen davon sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse, z.B. börsennotierte Gesellschaften, Banken und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie sollen in ihren Lageberichten etwa Informationen über ihre Konzepte in Bezug auf die Aspekte Umwelt, soziale und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die EU-Kommission verdeutlichte in ihrer CSR-Strategie 2011-2014, dass soziale und ökologische Erwägungen verstärkt in das öffentliche Auftragswesen einfließen sollen. Das reformierte EU-Vergaberecht sieht unter anderem vor, die Vergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele nutzen zu können, etwa soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte zu fördern. Dies kommt auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen, und setzt Anreize für Unternehmen, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten (z.B. die ILO-Kernarbeitsnormen).

Neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung: Berichtspflicht wird deutlich erweitert

In Zukunft werden sich die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen tiefgreifend ändern. Dies ergibt sich aus der neuen EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Diese gilt für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024 zunächst für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen und wird in den folgenden Jahren sukzessive auf alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen sowie kapitalmarkt­orientierte KMU ausgeweitet.

Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen.

Zentrale Elemente sind unter anderem:

  • Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht
  • Berichterstattung im Sinne der sogenannten "doppelten Wesentlichkeit"
  • Externe Prüfung des Berichts
  • Verankerung im Lagebericht der Unternehmen
  • Einheitliches elektronisches Berichtsformat

Lieferketten-Gesetzesinitiative der EU

Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung vorgelegt. Der Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Ziel ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden.

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen des Anwendungsbereichs künftig Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette ermitteln, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und darüber berichten. Unternehmen müssen dabei in angemessener Weise sowohl die vorgelagerte (z.B. Rohstoffabbau) als auch die nachgelagerte Kette (Verwendung, Verwertung, Entsorgung) im Blick haben.

Am 1. Dezember 2022 hat der Rat seine Verhandlungsposition ("allgemeine Ausrichtung") zur Richtlinie festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, dass Unternehmen in der EU bestimmte Sorgfaltspflichten umsetzen, um negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas zu vermeiden.

Der Wettbewerbsfähigkeits-Rat der Europäischen Union hat am 1. Dezember 2022 die allgemeinen Ausrichtung für das europäische Lieferkettengesetz beschlossen. Damit ist nun der Weg frei, um in die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission einzutreten. Der Rechtsakt könnte bereits im Jahr 2023 verabschiedet werden

Die Verhandler*innen der EU-Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments haben am 21. Juni 2022 im Trilog einen politischen Kompromiss zur CSRD gefunden. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen werden sich tiefgreifend ändern.

Ein ambitionierteres Klimaziel, ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und neue Regeln für den Finanzmarkt: Der Green Deal der EU-Kommission ist der Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft. Ein Überblick über die bisherigen Initiativen und was sie für Unternehmen bedeuten.

Zur nächsten Seite