Zur Bewältigung der zentralen Aufgaben des 21. Jahrhunderts bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Weder Politik, Wirtschaft, noch Zivilgesellschaft sind in der Lage, globale Herausforderungen wie Klimawandel, Armutsbekämpfung oder Menschenrechtsschutz im Alleingang zu lösen. Neben politischem Handeln und zivilgesellschaftlichem Engagement sind es vor allem verantwortungsbewusst handelnde Unternehmen, die im In- und Ausland präsent sind und wesentlich zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen. Dies drückt sich zum Beispiel in der Einhaltung international anerkannter Sozial- und Umweltstandards aus, auch wenn im Produktionsland keine entsprechende Gesetzgebung besteht oder diese nicht umgesetzt wird.
Verantwortungsvolles Wirtschaften fördern
Die Bundesregierung fördert die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) bereits seit vielen Jahren durch ihre "CSR-Politik". Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dafür die Federführung innerhalb der Bundesregierung. Im Jahr 2009 gründete das BMAS das Nationale CSR-Forum als ein Gremium, in dem verschiedenste gesellschaftliche Akteure sich gemeinsam dem Thema "Unternehmensverantwortung" widmen. Das Forum hat die Bundesregierung bei der Entwicklung einer Nationalen CSR-Strategie maßgeblich unterstützt. Auf Grundlage seiner Empfehlungen hat die Bundesregierung im Jahr 2010 den Aktionsplan CSR verabschiedet, der in den Folgejahren umgesetzt wurde und CSR in Deutschland weiter verbreitet hat.
Neuer Fokus: Unternehmerische Sorgfaltspflicht
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das CSR-Verständnis sowohl national als auch international deutlich gewandelt – nicht zuletzt auch im Zuge tragischer Unglücke an Produktionsstandorten westlicher Firmen in Schwellen- und Entwicklungsländern. Die internationalen Anforderungen an unternehmerische Sorgfalt sind gestiegen. So hat der UN-Menschenrechtsrat die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, die OECD hat ihre Leitsätze für multinationale Unternehmen im Jahr 2011 überarbeitet. Durch diese Weiterentwicklungen ist die unternehmerische Sorgfaltspflicht (due diligence) bei der Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards stärker ins Blickfeld gerückt. Auch die CSR-Definition der EU, welche "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft" (EU-Mitteilung 2011) betont, knüpft an dieses veränderte CSR-Verständnis an und hat die nationale Diskussion entscheidend beeinflusst.
Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett verabschiedet. Im Aktionsplan verankert sie erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen. Im Jahr 2016 hat das Forum die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Menschenrechte eingesetzt, die seitdem die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte begleitet.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Damit wird die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt. In Europa wurde 2024 die EU-Lieferkettenrichtlinie vom Rat der Europäischen Union (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) verabschiedet. Derzeit läuft die Überarbeitung im Rahmen eines sogenannten Omnibus-Verfahrens. Die Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt und löst dann das Lieferkettengesetz nahtlos. Eine sorgfaltspflichtenfreie Zeit besteht nicht.