- Arbeitskräftegewinnung
- Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung
- Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle
- Unternehmerverantwortung
Arbeitskräftegewinnung
Das Handlungsfeld I Arbeitskräftegewinnung umfasst Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Förderung einer fairen Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung von thematisch einschlägigen Informationsangeboten und der Rechtsaufklärung bereits im Herkunftsland, sodass potenzielle Arbeitskräfte frühzeitig Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten erwerben und für Risiken der Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sensibilisiert werden.
Einen zweiten Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Stärkung der Prüf- und Kontrollmechanismen im Zuge des Anwerbeverfahrens, insbesondere durch die Förderung der Vernetzung und Sensibilisierung der am Anwerbeverfahren beteiligten Stellen und Akteure.
Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung
Das Handlungsfeld II Arbeitnehmerrechte und deren Durchsetzung fokussiert auf die gesetzlichen Ansprüche von Arbeitnehmer*innen und deren gerichtliche sowie außergerichtliche Geltendmachung.
Dem Handlungsfeld werden insbesondere Maßnahmen zugeordnet, die der gezielten Information von Arbeitnehmer*innen über arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie Hinweise auf Hilfs- und Unterstützungsstrukturen und damit der verbesserten Rechtsdurchsetzung dienen. Diese Maßnahmen schaffen die Voraussetzungen für eine verbesserte Kenntnis und Durchsetzung der bestehenden Rechtsansprüche durch von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit betroffene Arbeitnehmer*innen.
Die Bundesregierung setzt sich entschlossen dafür ein, Arbeitnehmer*innen bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerrechte zu unterstützen.
Entsprechende Hilfsangebote finden Sie hier:
- Eine Übersicht aller Beratungs- und Unterstützungsangebote innerhalb Deutschlands im Kontext von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel.
- Bei Fragen arbeits- und sozialrechtlicher Natur schauen Sie gerne bei Faire Mobilität (für EU-Bürger) oder bei Faire Integration (für Drittstaatsangehörige) vorbei.
- KOK gegen Menschenhandel bietet Ihnen eine Übersicht von Fachberatungsstellen in Ihrem Umkreis, an die sich vertrauensvoll wenden können.
Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle
Das Handlungsfeld III Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und staatliche Kontrolle fokussiert auf gesetzliche Anforderungen an die Unternehmen und auf Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmer*innen sowie Kontrollen zur Durchsetzung dieser.
Hier werden insbesondere Maßnahmen zur Vernetzung, Schulung und Sensibilisierung der Kontroll- und Ermittlungsbehörden in Hinsicht auf das Erkennen und Reagieren auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit aufgeführt. Im Fokus der Maßnahmen stehen mit den Arbeitsschutzbehörden sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die seit 2019 im Rahmen eines erweiterten Mandats auf das Vorliegen von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen prüft, die maßgeblichen Akteure bei der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Weitere Maßnahmen des Handlungsfeldes dienen der verbesserten Vernetzung der am Arbeitsmarkt tätigen Kontrollakteure mit dem Ziel, die Effizienz der Kontrollen auf Arbeitsausbeutung zu steigern.
Unternehmerverantwortung
Die Maßnahmen im Handlungsfeld IV Unternehmensverantwortung sind auf die unternehmerische Verantwortung, die Schutzpflichten sowie die Information und Sensibilisierung von Unternehmen für das Vorliegen und die Indikatoren von Arbeitsausbeutung gerichtet.
Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung. Denn nur im Zusammenspiel mit Unternehmen, die hierbei Verantwortung übernehmen, kann Arbeitsausbeutung wirksam verhindert und eine faire Arbeitswelt für alle geschaffen werden.
Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit ist auch im Interesse der Unternehmen, da diese Missstände zu einer Benachteiligung seriös agierender Unternehmen und mithin zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit tragen somit zur Stärkung seriös agierender Unternehmen und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bei. Auch deswegen ist es von hoher Bedeutung, dass Unternehmen Maßnahmen in Angriff nehmen, die darauf abzielen, Missstände frühzeitig zu identifizieren und effektiv zu bekämpfen.
Die verschiedenen Maßnahmen im vierten Handlungsfeld richten ihren Fokus insbesondere auf eine verstärkte Sensibilisierung von Unternehmen mit Blick auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Zum Beispiel sieht der NAP A/Z vor, dass zukünftige Branchendialoge einen Fokus auf Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit legen.
Arbeitsausbeutung zu bekämpfen ist kein Risiko, sondern eine Investition in Qualität, Stabilität und Glaubwürdigkeit, denn faire Arbeitsbedingungen stärken das Vertrauen von Kund*innen und Mitarbeiter*innen - und machen Unternehmen zukunftsfest.
Entdecken Sie hier unsere Angebote zur Förderung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen.