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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.csr-in-deutschland.de/ veröffentlichten Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Referat "CSR" – Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Die bei der Selbstbewertung gefundenen Barrieren wurden beseitigt und gelöst, bis auf nachfolgend erläuterte bekannte Probleme. Die Webseite ist deshalb wegen folgenden Ausnahmen mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Downloads und Untertitel von Videos, die vor 2018 eingestellt und seitdem nicht verändert oder aktualisiert wurden, sind unter Umständen nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt und später eingestellte Videos enthalten Untertitel.
  • Nicht alle Worte und Textbereiche im Inhalt, die nicht in der Hauptsprache des Dokuments vorliegen, sind mit einem Sprachwechsel ausgezeichnet und damit nicht mit dem Erfolgskriterium BITV: 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte und WCAG: 3.1.2 Language of Parts (Level AA) vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. November 2024 auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.csr-in-deutschland.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene "Barriere melden"-Formular.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Tel.:
+49 30 185270
Fax:
+49 30 18527 1830
E-Mail:
info@bmas.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Tel.:
+49 30 18527 2805
Fax:
+49 30 18527 2901
E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website:
www.schlichtungsstelle-bgg.de