Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. Die dreiteilige Online-Seminarreihe „EU-Zwangsarbeitsverordnung in der Praxis“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Zwangsarbeitsverordnung und Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Das zweite Online Seminar richtet den Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Es erläutert, was die Verordnung für Wirtschaftsakteure bedeutet, also für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, und damit ausdrücklich auch für KMU. Behandelt werden zentrale Pflichten sowie die Frage, was der risikobasierte Ansatz der Behörden konkret für KMU bedeutet.
Darüber hinaus werden Unterstützungsmaßnahmen vorgestellt. Es wird aufgezeigt, wie KMU mit begrenzten Ressourcen vorhandene Tools nutzen können, um Risiken in ihren Lieferketten zu erkennen, zu bewerten und zu gewichten. Außerdem erfahren Teilnehmende, wie sie sich mit pragmatischen Ansätzen und vorhandenen Sorgfaltsinstrumenten gezielt auf die Umsetzung der Verordnung vorbereiten können.
Die Veranstaltung richtet sich an verpflichtete Unternehmen, insbesondere KMU, sowie an Multiplikator*innen, zum Beispiel Verbände. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an Expert*innen zu stellen.