Die Veranstaltung beleuchtet, wie deutsche Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Praxis umsetzen. Grundlage ist eine empirische Analyse von 254 LkSG-Berichten, die konkrete Befunde zu Präventionsmaßnahmen, bestehenden Umsetzungslücken und Good-Practice-Ansätzen liefert.
Kontrollmechanismen werden von 99,2 Prozent der untersuchten Unternehmen eingesetzt, Mitarbeitendenschulungen von 98,4 Prozent. Die Analyse zeigt jedoch, dass zwischen formalen Systemen und tatsächlicher Wirkung weiterhin deutliche Lücken bestehen. Faire Löhne im eigenen Betrieb werden nur von 37,8 Prozent der Unternehmen aktiv adressiert, Lieferantenentwicklungsprogramme bestehen bei lediglich 28 Prozent. Besonders deutlich zeigt sich die Lücke bei den Einkaufspraktiken, obwohl das eigene Einkaufsverhalten maßgeblich zur Entstehung menschenrechtlicher Risiken beitragen kann.
Keiner der fünf untersuchten Wirksamkeitsindikatoren für Prävention übersteigt 42 Prozent. Im Online Seminar werden die zentralen Befunde vorgestellt und anhand eines Good-Practice-Beispiels erläutert, wie der Übergang von formalen Systemen zu wirksamer, gelebter Prävention im eigenen Betrieb und in der Lieferkette gelingen kann.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die in Unternehmen operativ an der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten arbeiten, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Compliance, Nachhaltigkeit, Recht und Risikomanagement.