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Risikoprävention beim Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur

Die Energiebranche wird in den nächsten Jahren in hohem Umfang Bauleistungen beauftragen, etwa für neue Energieerzeugungsanlagen, für den Ausbau und die Erneuerung von Transport- und Verteilnetzen für Strom und Gas, sowie für Speicher und Wärmenetze.

Auf den Baustellen können, je nach Projektart, Tätigkeit und Grad der Unterauftragsvergabe, spezifische menschenrechtliche Risiken auftreten. Hierzu gehören neben mangelndem Arbeitsschutz und Gesundheitsrisiken auch prekäre Arbeitsbedingungen, geringe Löhne, Diskriminierung, sowie fehlender Zugang zu sozialen Sicherungssystemen. Hiervon sind insbesondere Wanderarbeitende betroffen, etwa entsandte Beschäftigte. So berichtet das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass sich mittlerweile Netzwerke und Strukturen systematischer Ausbeutung von entsandten Beschäftigten etabliert haben (Menschenrechtsbericht 2024). Die Bundesregierung greift diese Problematik auch mit einem Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit auf.

Vor diesem Hintergrund befasst sich eine Arbeitsgruppe des Branchendialog Energiewirtschaft seit Januar 2024 gezielt mit dem Thema Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Infrastruktur.

Ziel ist es, effektive Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, diese im betrieblichen Kontext anzuwenden und in einem praxisorientierten Wissens- und Erfahrungsaustausch voneinander zu lernen. Koordiniert über die Geschäftsstelle des Branchendialogs werden relevante Stakeholder angesprochen, Netzwerke aufgebaut und Grundlagen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entlang der Lieferkette gelegt.

Vertieftes Risikoverständnis

Begonnen wurde in der Arbeitsgruppe mit der Entwicklung eines vertieften Verständnisses zu Ursachen von Arbeitsausbeutung, zum aktuellen Wissensstand zur tatsächlichen Verbreitung des Risikos, sowie zu möglichen Ansätzen der Risikominimierung. Hierfür wurden Expert*innen aus der Wissenschaft, der aufsuchenden Beratungsarbeit und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konsultiert.

Entwicklung effektiver Maßnahmen

In Rückkopplung mit den jeweiligen Fachabteilungen der beteiligten Unternehmen und mit Unterstützung von Expert*innen zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten wurde ein Katalog mit 13 miteinander in Verbindung stehender Einzelmaßnahmen entwickelt. Die Zielsetzung war es, für jedes Unternehmen einen individuellen Einstieg zur Adressierung des Themas zu ermöglichen. Im Zuge dessen wurden auch drei ergänzende Leitfäden für die Umsetzung entwickelt.

Individuelle Anwendung und Erfahrungsaustausch

Seit Oktober 2024 setzen die Mitglieder des Branchendialogs, individuell und gemeinsam ausgewählte Maßnahmen aus dem Katalog um. Dieser Prozess wird begleitet durch Peer-Learning Formate. In diesem Zusammenhang wurde u.a. Wissen zu spezifischen Risikofaktoren nach Bauprojekttypen zusammengetragen, Schulungsmaterialien für die interne Sensibilisierung entwickelt, gemeinsam an Möglichkeiten für individuelle Informationskampagnen gearbeitet, und zu Möglichkeiten für einen gemeinsamen Austausch mit Partnern in der Lieferkette diskutiert.

In Zusammenarbeit mit dem holländischen International RBC Agreement for the Renewable Energy Sector wurde eine Vernetzungsveranstaltung in Brüssel organisiert. Über die allgemeine Bekanntmachung zu dem Arbeitsstrang wurde der Kontakt zu anderen Branchen mit ähnlichen Herausforderungen, wie zum Beispiel ÖPNV oder Telekommunikation, intensiviert.

Ergebnisse

Die Mitglieder des Branchendialogs haben die Erfahrungen bei der Anwendung der entwickelten Maßnahmen in einen Foliensatz „Faire Arbeitsbedingungen schaffen“ einfließen lassen. Dieser fasst Kernaussagen einschlägiger Studien und Berichte zur Situation von Wanderarbeitenden auf europäischen Baustellen zusammen, unterstreicht die Relevanz des Themas für die Energiewirtschaft und beschreibt dreizehn Maßnahmen.

Mit Leitfragen zur Umsetzung und einer Beschreibung der beabsichtigten Wirkung sollen diese Maßnahmen Entscheidungsträger*innen und Verantwortlichen für Nachhaltigkeit, Einkauf und Compliance dabei unterstützen, wirksame und effiziente Sorgfaltsmaßnahmen für den individuellen betrieblichen Kontext zu entwickeln und einzuführen sowie die Umsetzung zu begleiten.

Interessierte Unternehmen können den Foliensatz für die eigene Risikobetrachtung nutzen und die beschriebenen Maßnahmen als Orientierungsrahmen für eigene Prozesse und Aktivitäten verwenden. Darüber hinaus kann das entwickelte Schulungsmaterial „Menschenrechte im Baugewerbe“ sowie die Leitfäden „Projektprofile zur Risikoeinschätzung“, „Aktionspläne bei Hinweisen auf Arbeitsausbeutung“, „Austauschformate mit Geschäftspartnern“ herangezogen werden.

Download

Der Maßnahmenkatalog sowie das ergänzende Schulungsmaterial sind unter folgendem Link abrufbar:

Der Steckbrief mit Informationen zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppe in den Jahren 2024 und 2025 ist unter folgendem Link abrufbar:

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