Fairplay gilt für alle – im Fußball genauso wie in der Arbeitswelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das betrifft z. B. auch die Produktion von Fußballtrikots. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.
Am 1. Januar 2024 ist das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft getreten.
Kurzfilm: Heimspiel für Menschenrechte
Das Lieferkettengesetz im Überblick
Gültigkeit des Gesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.
Kernelemente der Sorgfaltspflichten
Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.
Geltungsbereich der Sorgfaltspflichten
Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.
Inkrafttreten des Gesetzes
Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland.
Geschützte Rechtspositionen
Das Lieferkettengesetz enthält einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.
Bußgelder
Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld ab einer bestimmten Mindesthöhe möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle setzt das Lieferkettengesetz seit dem 1. Januar 2023 in seiner neuen Außenstelle in Borna um. Für die Überwachung des Lieferkettenmanagements der Unternehmen ist die Behörde mit effektiven Durchsetzungsinstrumenten ausgestattet. So hat das BAFA weitgehende Kontrollbefugnisse. Es kann etwa Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen sowie Unternehmen auffordern, konkrete Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzunehmen und dies durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.
Unterstützung der Unternehmen
Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen. Die Handreichungen stellt das BAFA auf seiner eigenen Webseite zum Lieferkettengesetz unter www.bafa.de/lieferketten bereit.
Das Lieferkettengesetz kurz erklärt.
Erfahren Sie mehr über die Entwicklung des Lieferkettengesetzes (LkSG) und den Zusammenhang des Gesetzes mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).
Hintergrund und Entwicklung
Diese unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sieht das LkSG vor.
Umsetzung durch Unternehmen
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kompakt zusammengefasst. Der FAQ wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.
Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz
Hier finden Sie ein Multiplikator*innen-Redaktionspaket speziell für Wirtschaftsverbände, Kammern und Unternehmensnetzwerke, die ihre Mitglieder über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) informieren möchten.