CSR-Grundlagen Übersicht: CSR-Grundlagen Nachhaltigkeit und CSR Internationale Rahmenwerke Historie Globale Herausforderungen CSR-Politik Übersicht: CSR-Politik CSR in Deutschland Übersicht: CSR in Deutschland CSR-Politik in Deutschland CSR-Strategie der Bundesregierung Nationales CSR-Forum Aktivitäten der Bundesregierung CSR in der EU Übersicht: CSR in der EU EU Green Deal Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) CSR in der Welt CSR in der Praxis Übersicht: CSR in der Praxis CSR-Management Übersicht: CSR-Management CSR als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger Unternehmensbereiche Übersicht: Unternehmensbereiche Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation Branchen Übersicht: Branchen Branchen-Initiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoff-Industrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus CSR-Berichterstattung Übersicht: CSR-Berichterstattung Einstieg Standards Zertifikate und Siegel Kriterien guter Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz Corporate Digital Responsibility Übersicht: Corporate Digital Responsibility CDR-Impuls aus der Wissenschaft Datenschutz CSR und COVID-19 Unterstützungsangebote
CSR-Preis 2025 Übersicht Ziele Ablauf Jury Kategorien FAQ Teilnahmebedingungen Datenschutzerklärung Rückblick Übersicht: Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021 Programmpunkte und Mitschnitte Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021 Redner*innen der Konferenz Informationen zu den Praxis-Workshops Teilnahmebedingungen CSR-Preis 2020 Übersicht: CSR-Preis 2020 Die Preisträger*innen Die Nominierten Die Stakeholder Gesamtauswertung Ablauf und Termine Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013 CSR-Self-Check
NAP Übersicht: NAP Über den NAP Übersicht: Über den NAP Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International Engagement Bundesregierung Übersicht: Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern Unternehmerische Sorgfaltspflicht Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung Lieferkettengesetz Übersicht: Lieferkettengesetz Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz Redaktionspaket für Multiplikator*innen Lieferkettengesetz: These trifft Praxis Europa Übersicht: Europa Fußball-EM 2024: Heimspiel für Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz EU-Verordnung Konfliktmineralien EU-Zwangsarbeitsverordnung EU-Holzhandelsverordnung Internationales Übersicht: Internationales G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 Alliance 8.7 G7-Präsidentschaft 2022 Umsetzungshilfen Übersicht: Umsetzungshilfen Multi-Stakeholder-Initiativen Branchendialoge Übersicht: Branchendialoge Automobilindustrie Energiewirtschaft Über die Dialoge Erarbeitungsprozess Rolle der Bundesregierung Praxisbeispiele Übersicht: Praxisbeispiele adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta AG GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Leitfäden Übersicht: Leitfäden Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden Dialogreihe #FaireLieferketten
CSR Allgemein CSR-Grundlagen CSR-Politik CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Praxis CSR-Management Unternehmensbereiche Branchen CSR-Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Corporate Digital Responsibility CSR-Preis 2025 CSR-Preis 2025 Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Wirtschaft & Menschenrechte NAP Über den NAP Engagement Bundesregierung Unternehmerische Sorgfaltspflicht Lieferkettengesetz Europa Internationales Umsetzungshilfen Branchendialoge Praxisbeispiele Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Leitfäden

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Fairplay gilt für alle – im Fußball genauso wie in der Arbeitswelt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Das betrifft z. B. auch die Produktion von Fußballtrikots. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

Am 1. Januar 2024 ist das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft getreten.

Kurzfilm: Heimspiel für Menschenrechte

 

Das Lieferkettengesetz im Überblick

Gültigkeit des Gesetzes

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz verpflichtet Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten.

Kernelemente der Sorgfaltspflichten

Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechts­verletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßahmen notwendig sind, verpflichtet zu Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung.

Geltungsbereich der Sorgfaltspflichten

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich, auf das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.

Inkrafttreten des Gesetzes

Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeit­­­­nehmer*innen im Inland.

Geschützte Rechtspositionen

Das Lieferkettengesetz enthält einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus den dort geschützten Rechtsgütern werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung geschützter Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Bußgelder

Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatz­bezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz. Außerdem ist es bei einem verhängten Bußgeld ab einer bestimmten Mindesthöhe möglich, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen zu werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle setzt das Lieferkettengesetz seit dem 1. Januar 2023 in seiner neuen Außenstelle in Borna um. Für die Überwachung des Lieferkettenmanagements der Unternehmen ist die Behörde mit effektiven Durchsetzungsinstrumenten ausgestattet. So hat das BAFA weitgehende Kontrollbefugnisse. Es kann etwa Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen sowie Unternehmen auffordern, konkrete Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzunehmen und dies durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.

Unterstützung der Unternehmen

Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen. Die Handreichungen stellt das BAFA auf seiner eigenen Webseite zum Lieferkettengesetz unter www.bafa.de/lieferketten bereit.

Das Lieferkettengesetz kurz erklärt.

 

Erfahren Sie mehr über die Entwicklung des Lieferkettengesetzes (LkSG) und den Zusammenhang des Gesetzes mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).

Diese unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten sieht das LkSG vor.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kompakt zusammengefasst. Der FAQ wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Hier finden Sie ein Multiplikator*innen-Redaktionspaket speziell für Wirtschaftsverbände, Kammern und Unternehmensnetzwerke, die ihre Mitglieder über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) informieren möchten.

Hinweis

Das BAFA ist zum LkSG unter folgendem Postfach erreichbar:

Lieferkettengesetz@bafa.bund.de