Engagement der Bundesregierung
Die Bundesregierung engagiert sich auf mehreren Ebenen und über verschiedene Hebel für eine ambitionierte Umsetzung der VN-Leitprinzipien.
Staatliche Schutzpflicht
Staaten müssen den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen in ihrem Hoheitsgebiet gewährleisten. Staaten sind somit auch verpflichtet, den Schutz der Menschenrechte durch Wirtschaftsunternehmen einzufordern.
Aktivitäten der Bundesregierung
Die Bundesregierung wird Nachhaltigkeitsaspekte wie die menschenrechtliche Sorgfalt in der öffentlichen Beschaffung, in der Förderung von Unternehmen sowie bei Unternehmen im öffentlichen Eigentum stärken.
Kooperation mit Stakeholdern
Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) hat die Bundesregierung einen Interministeriellen Ausschuss für Wirtschaft und Menschenrechte (IMA) eingesetzt. Die Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Menschenrechte" des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung begleitet die Aktivitäten des IMA.